Mattgesetzt #13
Fabian Czappa bittet Ursula Schülzgen zum Gespräch über die Versicherungen, die die Schachvereine über den LSB-H bzw. die ARAG genießen, und manche praktischen Fälle.
Fabian Czappa: Guten Tag Frau Schülzgen, und vielen Dank, dass Sie sich der Fragen annehmen! Da lange nicht alle Vertreter beim letzten HSV-Kongress waren, habe ich ein paar Fragen mitgebracht. Dazu gleich die erste: Über den Landessportbund Hessen e.V. (LSBH) sind alle Sportvereine bei der ARAG versichert. Welche Person ist hier ein "Sportverein"? Der gewählte Vorstand? Alle Mitglieder? Gäste?
Ursula Schülzgen: Über den Landessportbund Hessen sind alle Vereine (juristische Person) und die Mitglieder der Vereine (aktive und passive) versichert. Da die Mitglieder über die Bestandserhebung der Vereine einen Beitrag an die Versicherung bezahlen, genießen diese Versicherungsschutz. Im Rückschluss genießen Nichtmitglieder grundsätzlich keinen eigenen Versicherungsschutz aus dem Sportversicherungsvertrag, da diese keinen Beitrag geleistet haben. Die Vereine haben aber die Möglichkeit eine Nichtmitgliederversicherung abzuschließen und den aktiv teilnehmenden Nichtmitgliedern somit Versicherungsschutz zu geben.
Fabian: Schach ist erstmal kein körperlicher Sport. "Lohnt" sich überhaupt eine Versicherung? Was soll schon passieren?
U. Schülzgen: Der Versicherungsschutz beschränkt sich nicht nur auf den Sportbetrieb, sondern auch der gesellige Teil des Vereinsleben (Weihnachtsfeier, Sommerfest etc.) steht unter dem Versicherungsschutz. Insbesondere bei der Ausübung des Sports ist das Wegerisiko eingeschlossen. Dieser Schutz umfaßt z. B. ein Unfallereignis mit dem Fahrrad auf dem direkten Weg zum Schachtraining.
Fabian: Dürfen Schachspieler auch mal Fußball spielen, z.B. im Ferienprogramm; ist das versichert?
U. Schülzgen: Der Wechsel der Sportart steht auch unter dem Versicherungsschutz des Sportversicherungsvertrages.
Fabian: Können Sie mir anonymisiert kurz einen oder zwei Schadensfälle umreißen, die in Schachvereinen aufgetreten sind?
U. Schülzgen: Fall 1: Unfall mit dem PKW einer Schachmannschaft auf dem Weg zum Wettkampf. Hier gab es mehrere Personenschäden, die über die Unfallversicherung des Sportversicherungsvertrages reguliert wurden. Fall 2: Durch eine unbedachte Bewegung wurde eine künstlerische Statue im Veranstaltungsraum von einem Vereinsmitglied umgeworfen. Hier wurde der Schaden über die Sport-Haftpflichtversicherung reguliert.
Fabian: Während des Trainings ist etwas Vereinsfremdes kaputtgegangen (z.B. eine Glasscheibe in der Tür). Wann haftet der Verein, wann eine Privathaftpflichtversicherung?
U. Schülzgen: Für das Risiko eines Haftpflichtschadens bestehen in Ihrem geschilderten Fall zwei Versicherungen (zum einen für das Mitglied über den Verein und zum anderen für das Mitglied über seine eigene private Haftpflichtversicherung).
Eine PHV wird den Schaden regulieren und die Schadenaufwendungen bei der anderen PHV regressieren (50./.50). Daher muss in der Schadenmeldung immer wahrheitsgemäß die Frage nach einer weiteren privaten Haftpflichtversicherung angegeben werden.
Fabian: Gilt das Gleiche bei z.B. Schlüsselverlust?
U. Schülzgen: Der Schlüsselverlust von fremden Schlüsseln (Sportanlage, Trainingsraum gehört dem Verein nicht) ist im Sportversicherungsvertrag mit bis zu 10.000 Euro mitversichert. Wenn die eigene PHV auch den Schlüsselverlust in Ihren Bedingungen mitversichert hat, gilt das in zu 5. Gesagte. Die Vereine haben die Möglichkeit die Höchstsumme für den Schlüsselverlust gegen einen Mehrbeitrag zu erhöhen.
Fabian: Die meisten Mannschaften reisen zu Wettkämpfen in Autos an; die Fahrer nehmen dabei Mannschaftskollegen mit (auch fremde Kinder). Was gibt es da zu beachten?
U. Schülzgen: Die Fahrt zum Wettkampf ist über den Sportversicherungsvertrag mitversichert. Wichtig bei Kindern/Jugendlichen ist, dass die Eltern dem Transport zustimmen. Insbesondere muss aktiv von Trainern oder Übungsleitern nach Allergien oder Unverträglichkeiten der Kinder /Jugendlichen gefragt werden. Nicht versichert ist der mögliche PKW-Schaden, der auf der Fahrt oder während der Parkzeit eintreten kann. Hier kann jeder Verein selbst eine Zusatzversicherung (KFZ-Zusatzversicherung) für den KFZ-Schaden abschließen.
Fabian: Die allermeisten Turniere sind Einzelaktivitäten, bei denen der Verein nicht offiziell entsendet o.ä.; das gilt auch für beispielsweise hessische Einzel-Meisterschaften. Wer ist dabei wann wie versichert?
U. Schülzgen: Grundsätzlich muss die Teilnahme mit Wissen und Wollen des Vorstands passieren. Sobald außerhalb von Hessen an Turnieren teilgenommen wird, muss ein offizieller Auftrag des Vorstands vorliegen. Die Teilnahmen an Wettkämpfen, ohne Kenntnis des Vereins, ist Privatvergnügen und nicht versichert.
Der offizielle Auftrag stellt dabei nicht lediglich die Kenntnisnahme dar, sondern ist eine Beauftragung für den individuellen Einsatz durch den Verein. Der Verband hätte die Möglichkeit über einen Zusatzvertrag diese Einzelaktivitäten (Teilnahme an Wettkämpfen im In- und Ausland ohne Kenntnis des Vereins) separat zu versichern, um auch die privaten Teilnahmen abzusichern. Dies könnte man z.B. an eine Lizenz, sofern diese im Schachsport ausgegeben werden, geknüpft werden.
Fabian: Dann noch eine letzte Frage im Hinblick auf unser nächstes Turnier: Ich persönlich bin stellv. Vorsitzender bei uns im Verein und damit im BGB-Vorstand. Während eines ausgerichteten Turniers/Festes kommt die Barkasse abhanden. Hafte ich persönlich?
U. Schülzgen: Für diesen Schadenfall besteht in der Sportversicherung Versicherungsschutz in folgenden Varianten:
(a) Schaden durch Betrug/Raub/Erpressung/Diebstahl, wenn sich die Vermögenswerte in der Obhut der versicherten Person befindet (10.000 Euro)
(b) Schaden durch die versicherte Person selbst, z.B. durch Unterschlagung (7.500 Euro).
Information: Habt ihr selbst Schadensfälle oder Fragen? Hier findet ihr die Informationsseite.
Information²: Da Frau Schülzgen kein Schach spielt, setzen wir dieses Mal die Partie aus. Wer sich schon hat spoilern lassen, weiß, dass es demnächst zum Ausgleich zwei Partien mit der gleichen Person gibt. Habt auch ihr etwas zum organisierten Schach in Hessen zu sagen, oder kennt jemanden, der dies hat? Meldet euch gerne unter oeffentlichkeitsarbeit@hessischer-schachverband.de
