Turnierordnung Oberliga Südwest

veröffentlicht 01.07.2025

Anm.: Die Turnierordnung als Download ist hier.

Turnierordnung Oberliga Südwest
Gemeinsame Spielklasse der Landesverbände
Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
Gültig ab dem 01.07.2025


Präambel

Die drei Landesverbände Schachbund Rheinland-Pfalz e.V. (SBRP), der Saarländische Schachverband 1921 e.V. (SSV) und der Hessische Schachverband (HSV) betreiben ab der Saison 2025/2026 die Oberliga Südwest (OLSW) als gemeinsame höchste Spielklasse. 

Diese Spielklasse ist in H-2.13.3 der Turnierordnung des Deutschen Schachbundes verankert und berechtigt zum Aufstieg in die 2. Bundesliga.

Diese Ordnung regelt den Spielbetrieb der gemeinsamen Spielklasse. Die Rechte und Pflichten der Landesverbände sind in der Rahmenvereinbarung zur Oberliga Südwest festgehalten.

A Organisation

A.1 Die Oberliga Südwest (OLSW) wird jährlich in einer Spielklasse mit zwölf Mannschaften durchgeführt. Das Spieljahr (Saison) beginnt am 1. September und endet am 31. August des darauffolgenden Jahres.

A.2 Es darf nur eine Mannschaft eines Vereins in der OLSW spielen. Die Gründungs-Zusammensetzung ergibt sich aus dem Gesprächsprotokoll der drei Landesverbände vom 21.08.2024.

A.3 Die OLSW nimmt die Absteiger der drei Landesverbände aus der 2. Bundesliga auf. Zudem steigt in jeder Saison aus den höchsten Spielklassen des SBRP, des SSV und des HSV je eine Mannschaft in die OLSW auf. Absteiger aus der 1. Bundesliga, die die 2. Bundesliga „überspringen“, werden nicht aufgenommen.

A.4 Die Anzahl der Absteiger aus der OLSW ergibt sich aus der Anzahl der aus der 2. Bundesliga aufzunehmenden Mannschaften und der Anzahl der aufzunehmen den Aufsteiger.

A.5 Bis zum 31. Mai kann eine Mannschaft – trotz Klassenerhalt – die nächsttiefere Klasse wählen und steigt damit ab. Der Verzicht hat schriftlich durch den Vereinsvorsitzenden gegenüber dem Staffelleiter zu erfolgen und ist endgültig.

A.5.1 Falls eine Mannschaft zurückzieht, verringert sich die Anzahl der Absteiger, der Tabellenletzte ist davon ausgenommen. Für den Fall, dass die Oberliga nicht vollzählig ist, trifft der Spielausschuss eine Ermessensentscheidung und kann auf Antrag entscheiden, dass der Tabellenletzte in der Oberliga Südwest verbleibt.

A.5.2 Tritt eine Mannschaft nach dem 31. Mai zurück, bleibt ihr Platz unbesetzt. In diesem Fall wird die Saison mit weniger als 12 Mannschaften gespielt. Die nach dem 31. Mai zurückgezogene Mannschaft gilt als erster Absteiger.

A.6 Der Sieger der OLSW erhält den Titel „Meister der Oberliga Südwest“ des jeweiligen Spieljahres und die Berechtigung, in die 2. Bundesliga aufzusteigen. Bei Verzicht oder Nichtaufstieg aus anderen Gründen geht die Berechtigung auf den Zweit- bzw. Drittplatzierten über. Verzichten auch diese oder können aus anderen Gründen nicht aufsteigen, entscheidet der Spielausschuss. Eine Erklärung über den Verzicht auf den Aufstieg ist dem Staffelleiter der OLSW binnen zwei Wochen nach Saisonende bzw. bei den folgenden Mannschaften nach einer vom Staffelleiter der OLSW festgelegten Frist schriftlich durch den Vereinsvorsitzenden vorzulegen.

A.6.1 Sollte durch den Aufstiegsverzicht aller aufstiegsberechtigen Mannschaften eine ansonsten sportlich qualifizierte Mannschaft aus der OLSW absteigen müssen, steigt diese nicht ab, sondern die Zahl der Mannschaften wird auf dreizehn aufgestockt. Die Zahl der Absteiger aus der OLSW erhöht sich in der nächsten Saison entsprechend, so dass die Zahl von zwölf Mannschaften wieder erreicht wird.

A.7 Die Turnierleitung der OLSW obliegt einem vom SBRP, dem SSV und dem HSV benannten Staffelleiter. Die Leitung der Mannschaftskämpfe erfolgt durch neutrale Schiedsrichter. Diese müssen eine gültige FIDE-Lizenz besitzen. Der Staffelleiter regelt den Schiedsrichtereinsatz rechtzeitig vor Saisonbeginn und auch kurzfristig bei Ausfall oder Absage eines eingeplanten Schiedsrichters. Wenn ein Schieds- richter im Verlauf der Saison Pflichtverletzungen begangen hat, kann er – nach Anhörung – vom Staffelleiter für weitere Spiele abgesetzt werden. Die Entscheidung ist schriftlich zu begründen. Der Staffelleiter der OLSW ist auch für die korrekte Veröffentlichung der Ergebnisse im Bundesliga-Ergebnisdienst verantwortlich.

A.8 Reise- und Übernachtungskosten trägt jeder Verein selbst. Der Ausrichter einer Einzelrunde, Doppelrunde oder eines Stichkampfes trägt alle Kosten selbst, die ihm für die Ausrichtung anfallen.

A.9 Die eingeteilten Schiedsrichter erhalten jeweils ein Saisonheft frei. Jeder teilnehmende Verein erhält zwei Saisonhefte frei. Die Kosten für die Freiexemplare und den Versand tragen die Verbände zu gleichen Teilen. Die Kosten für zusätzlich bestellte Saisonhefte stellt der Staffelleiter den Vereinen in Rechnung.

A.10 Die Kosten der Schiedsrichter werden von den an dem Wettkampf beteiligten Vereinen gleichmäßig getragen und sind an Ort und Stelle auszuzahlen. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Honorar der Schiedsrichter in der 2. Bundesliga.

A.11 Ist der vom Staffelleiter der OLSW nominierte Schiedsrichter nicht anwesend, übernehmen die beiden Mannschaftsführer gemeinsam die Wettkampfleitung bis zur Beendigung des Wettkampfes oder dem Eintreffen des Schiedsrichters. Bei allen strittigen Fällen zwischen den Mannschaftsführern gilt ein Weiterspielgebot. Der strittige Sachverhalt ist inkl. etwaiger sachdienlicher Zeugenaussagen innerhalb von acht Tagen (Poststempel) dem Staffelleiter der OLSW zur Entscheidung per Briefpost zu übersenden.

A.12 Dem Staffelleiter der OLSW obliegt generell die Verantwortung für einen geordneten, reibungslosen und sportlichen Ablauf der Wettkämpfe. Er wacht über die Einhaltung der Spielregeln und der Bestimmungen dieser Turnierordnung.

A.13 Die Runden der OLSW werden in sechs Wochenendveranstaltungen ausgetragen. Die erfolgen in einer Einzelrunde und fünf Doppelrunden. So weit möglich, spielt die OLSW an den gleichen Wochenenden wie die 2. Bundesliga. Die Einzelrunde wird als erste Runde ausgetragen. Die Paare (Reisepartner) werden vom Staffelleiter nach billigem Ermessen gebildet.

B Spielregeln

B.1 Es gelten die FIDE-Schachregeln (FIDE Laws of Chess) in ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung. Ergänzend dazu sind die Regeln dieser TO anzuwenden. Wenn ein Sachverhalt in dieser Turnierordnung nicht geregelt ist, die Turnierordnung des Deutschen Schachbundes (im Abschnitt 2. Bundesliga) aber dazu eine Regelung hat, wird die Regelung der TO des Deutschen Schachbundes angewendet.

B.2 Die Bedenkzeit beträgt pro Spieler 100 Minuten für 40 Züge. Nach der ersten Zeitkontrolle erhält jeder Spieler für die verbleibenden Züge 50 Minuten zu seiner Restbedenkzeit hinzugefügt. Außerdem erhält jeder Spieler pro Zug 30 Sekunden Zeitgutschrift vom ersten Zug an.

C Spielberechtigung

C.1 Zur OLSW sind nur Vereinsmannschaften zugelassen.

C.2 Die für die OLSW qualifizierten Vereine müssen dem Staffelleiter ihre Teilnahme an der anstehenden Saison bis zum 15.6. bestätigen.

C.2.1 Die schriftliche Meldung einer Mannschaftsaufstellung hat bis zum 1.8. namentlich in der Reihenfolge mit acht Stammspielern, bis zu 12 Ersatzspielern und zusätzlich zwei Jugendlichen U18 (Altersklasse U18 = alle, die am 31.12. des Vorjahres noch nicht 18 waren) zu erfolgen. Nach diesem Termin kann die Mannschaftsaufstellung nicht mehr geändert oder ergänzt werden.

C.2.2 Es dürfen nur Spieler gemeldet werden, die in der Passliste vom DSB mit Stand vom 1.8. als aktiver Spieler (Status A) für den jeweiligen Verein aufgeführt sind und eine FIDE-ID besitzen.

C.2.3 Ferner muss die Spielererklärung der OLSW komplett und ohne Streichungen und Anmerkungen ausgefüllt und unterschrieben mit der Mannschaftsmeldung eingereicht werden. Sie können nachgereicht werden und müssen mind. 24 h vor dem angesetzten Wettkampfbeginn beim Staffelleiter in Schriftform eingegangen sein. Schon im Archiv des DSB vorhandene Erklärungen bleiben gültig.

C.2.4 Mit der Meldung benennen die Mannschaften den Vereinsvorsitzenden und den Mannschaftsführer. Deren Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) sind vollständig anzugeben.

C.3 Es sind für die einzelnen Spieltage dann auch nur Spieler spielberechtigt, die für den der OLSW angehörenden Verein noch aktuell in der Passliste des DSB als aktive Spieler (Status A) aufgeführt sind.

C.4 Eine Mannschaft gilt nach Anwesenheit der Hälfte ihrer Spieler als angetreten.

C.5 Die Reihenfolge der gemeldeten Spieler ist für das laufende Spieljahr als Brettfolge verbindlich. Bei fehlerhafter Brettfolge wird die Partie des falsch aufgestellten Spielers und alle nachfolgenden Partien für die Mannschaft als verloren gewertet. Jeder Spieler, der mehr als 30 Minuten nach Spielbeginn im Spielbereich erscheint, verliert die Partie.

C.5.1 Das Offenlassen von Brettern mit Nennung eines Namens ist zulässig.

C.5.2 Verliert ein Spieler zweimal kampflos, erlischt seine Spielberechtigung für die laufende Saison.

C.5.3 Treten Spieler nicht an, so werden die betreffenden Partien mit 0:1 (-:+) für den Gegner gewertet, sofern dieser angetreten ist. Fehlen an einem Brett beide Spieler, so wird die Partie 0:0 (-:-) gewertet.

C.6 Der Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers hat den Verlust des gesamten Mannschaftskampfes mit einer Aberkennung aller Brettpunkte zur Folge. Im Wiederholungsfall erfolgt ein Ausschluss gemäß
D.16.

C.7 Ersatzspieler dürfen beliebig oft eingesetzt werden. Inwieweit sie dann in unteren Ligen noch spielberechtigt sind, regeln die Turnierordnungen der unteren Ligen.

C.8 Für Vereine, die mit Mannschaften sowohl in der 1. und/oder 2. Bundesliga als auch in der OLSW spielen, gilt folgende Regelung: Nach seiner insgesamt dritten Nominierung in einer der höheren Ligen ist ein Spieler für die OLSW nicht mehr spielberechtigt. Bei Spielverlegungen gilt der ursprünglich angesetzte Spieltermin. Im Sinne dieser Regelung gelten die ersten 8 Spieler der Bundesligamannschaft als Stammspieler dieser; sie dürfen nicht in der OLSW eingesetzt werden.

C.9 An einem Spieltag (Kalendertag) darf ein Spieler nur für eine Mannschaft nominiert werden. Bei Spielverlegungen gilt der ursprünglich angesetzte Spieltermin zusätzlich auch als Spieltag. Bei einem Doppeleinsatz gilt er als falsch eingesetzter Spieler und er sowie die nachfolgenden Spieler verlieren ihren Wettkampf.

C.10 Der Rang der Mannschaften eines Vereins ist zu Beginn des Spieljahres durch Verwendung arabischer Ziffern zu bezeichnen.  

D Spielweise

D.1 Ein Wettkampf kann nur auf begründeten Antrag eines beteiligten Vereins verlegt werden, wenn - der neue Termin vor dem angesetzten Termin liegt und - der Gegner mit der Verlegung einverstanden ist.

D.2 Die vom Staffelleiter der OLSW festgelegten Spieltermine sind grundsätzlich verbindlich. Die Verlegung eines Wettkampfes bedarf der Zustimmung des Staffelleiters und ist spätestens acht Tage vor dem vorgesehenen Termin zu beantragen.

D.3 Eine Verlegung von Kämpfen der letzten Runde ist nicht möglich. Das Vor- und Nachspielen von Einzelpartien ist nicht gestattet.

D.4 Die Wettkämpfe beginnen samstags um 14 Uhr und sonntags um 10 Uhr. Bei einer zentralen Endrunde kann der der Staffelleiter der OLSW einen abweichenden Beginn festlegen.

D.5 Der Staffelleiter der OLSW kann Wettkämpfe nachholen lassen oder aus wichtigem Grund verlegen.

D.6 Die Wettkämpfe werden wie in A.13 beschrieben als Rundenturnier ausgetragen. Die letzten beiden Runden werden – soweit möglich – zentral an einem Ort gemeinsam gespielt. Wenn bis zum 15. Dezember der Spielsaison kein zentraler Austragungsort durch den Staffelleiter benannt ist, findet der Spieltag dezentral statt.

D.7 Der gastgebende Verein ist verpflichtet, zu allen Kämpfen ausreichendes Spielund Schreibmaterial sowie Schachuhren zu stellen. Die Figuren müssen pro Satz einheitlich sein. Spielmaterial und Uhren müssen den Anforderungen der FIDE entsprechen. Die Spieltische müssen ausreichend beleuchtet sein; die Lichtquellen dürfen nicht blenden. Die Temperatur im Spielsaal soll mindestens 19 Grad Celsius betragen. Im Spielsaal muss Ruhe herrschen. Es dürfen keine störenden Geräusche aus Nebenräumen eindringen. Die Versorgung der Spieler und des Schiedsrichters mit Kaffee und nichtalkoholischen Getränken muss sichergestellt sein. Das Spiellokal soll mindestens 30 Minuten vor dem angesetzten Wettkampfbeginn für die Spieler und den Schiedsrichter geöffnet sein. Ein Tisch mit Stuhl und Stromanschluss sind für den Schiedsrichter zu stellen.

D.8 Im Turniersaal darf nicht geraucht werden.

D.9 Der Spielbereich soll gegenüber dem Zuschauerbereich abgegrenzt sein und genügend Bewegungsfreiheit für Spieler und Turnierleitung bieten. Im Spiel- und Zuschauerbereich dürfen keine alkoholischen Getränke angeboten oder verzehrt werden.

D.10 Die Mannschaftsmeldung erfolgt durch den Mannschaftsführer oder seinen Vertreter spätestens 15 Minuten vor dem festgesetzten Wettkampfbeginn. Eine spätere Meldung führt zu einem entsprechenden Bedenkzeitabzug bei allen Spielern dieser Mannschaft.

D.11 Die Aufgaben des Mannschaftsführers sind: 

  • Das Aufstellen der Mannschaft. 
  • Übernahme der Wettkampfleitung (falls gemäß A.11 erforderlich) 
  • Mitunterzeichnung des Spielberichts.

D.12 Der erstgenannte Verein einer Begegnung hat an den Brettern mit gerader Zahl „weiß".

D.13 Die Wertung der Kämpfe erfolgt nach Wettkampf- und Brettpunkten. Über den Gewinn eines Mannschaftskampfes entscheiden die Summen der von den Spielern jeder Mannschaft errungenen Punkte.

D.13.1 Entsprechend Artikel 10 der FIDE-Regeln wird eine gewonnene Partie mit einem (1) Punkt für den Gewinner und null (0) Punkten für den Verlierer gewertet. Für ein Unentschieden erhält jeder Spieler einen halben (1/2) Punkt.

D.13.2 Die Mannschaft, die mindestens 4½ Brettpunkte erzielt hat, erhält 2 Mannschaftspunkte, die Mannschaft, die genau 4 Brettpunkte erzielt hat, 1 Mannschaftspunkt und die Mannschaft, die weniger als 4 Brettpunkte erzielt hat, 0 Mannschaftspunkte. Brettpunkte sind die Summe der von jeder Mannschaft gewerteten Einzelergebnisse.

D.14 Bei Wettkampfpunkte- und Brettpunktegleichheit nach Turnierschluss wird, sofern es sich um den Auf- oder Abstieg handelt, das im direkten Aufeinandertreffen erzielte Ergebnis gewertet (ggfs. auch unter Zuhilfenahme der Berliner Wertung). Besteht dann immer noch Gleichstand, wird ein Stichkampf (bei mehr als 2 Mannschaften mit Gleichstand ein einrundiges Turnier) ausgetragen.

D.14.1 Die im direkten Aufeinandertreffen zweitgenannte Mannschaft hat das Heimrecht. Hierbei führt eine Mannschaft an den Brettern 1, 4, 5 und 8 die weißen Steine. Der Staffelleiter der OLSW lost vor der Abgabe der Mannschaftsaufstellungen aus, welche Mannschaft dies ist. Endet der Stichkampf unentschieden, so gilt für diesen Stichkampf die Berliner Wertung.

D.14.2 Bei erneutem Gleichstand wird in unveränderter Aufstellung mit vertauschten Farben ein Blitz-Stichkampf mit der Bedenkzeit 3min + 2 sec Inkrement ausgetragen, der bei erneutem Gleichstand (auch unter Anwendung der Berliner Wertung) bis zur Entscheidung unter jeweiligem Farbtausch wiederholt wird.

D.15 Nichtantritt einer Mannschaft zu einem festgesetzten oder vereinbarten Termin wird mit 0-2 Mannschaftspunkten und 0-8 Brettpunkten für den Gegner gewertet. Treten beide Mannschaften nicht an, ist die Wertung 0:0 und 0:0.

D.16 Tritt eine Mannschaft zum zweiten Mal in einer Saison nicht an oder zieht die Mannschaft während der Saison zurück, so wird sie von den weiteren Runden ausgeschlossen. Sie steigt in ihren Landesverband ab, alle bis dahin gespielten sowie die noch ausstehenden Kämpfe werden (unabhängig von der Anzahl der bis dahin gespielten Runden) mit 0:2 Mannschafts- und 0:8 Brettpunkten gewertet.

E Ahndung von Verstößen (Bußgelder, Sperren)

Sportliche Vergehen, d.h. alle Formen unsportlichen Verhaltens, der Beteiligten an der OLSW, werden geahndet.

E.1 Sämtliche Zahlungen (Bußgelder, Protestgebühren usw.) haben auf das Konto des Landesverbandes zu erfolgen, aus dem der Staffelleiter kommt. Das Konto wird mit der Turnierausschreibung mitgeteilt.

E.2 Für Proteste und Spruchverfahren stehen folgende Instanzen zur Verfügung: 

  1. Schiedsrichter
  2. Staffelleiter der OLSW
  3. Turniergericht der OLSW

E.3 Das Turniergericht entscheidet nach seiner eigenen Ordnung. Es gibt sich eine Verfahrens- und Gebührenordnung. Gegen die Entscheidung des Turniergerichts kann kein Rechtsmittel eingelegt werden.

E.4 Für Proteste sind vorab 50,00 Euro (Staffelleiter der OLSW) bzw. 100,00 Euro (Turniergericht) als Protestgebühr einzuzahlen. Wird ein Protest verworfen, so verfällt die Gebühr. Wird einem Protest entsprochen, werden die Gebühren zurückgezahlt.

E.5 Bei Anträgen an das Turniergericht, die keine Proteste aus dem Spielbetrieb sind, hat der Antragsteller zu Beginn des Verfahrens eine Verfahrensgebühr in Höhe von 200,00, Euro zu entrichten ohne die das Turniergericht nicht tätig wird. Darin pauschal enthalten sind Sitzungskosten, Reisekosten, Telekommunikationskosten sowie Kosten für Abschriften oder Kopien von Verfahrensunterlagen.

E.5.1 Kosten sind die Auslagen von Zeugen und Sachverständigen. Die Kosten sind bei der Kostenentscheidung der Spruchkammer zu berücksichtigen. Die Entscheidung über die Kosten ergeht durch einen Kostenbeschluss.

E.5.2 Im Rahmen der Kostenentscheidung wird entschieden, ob der Antragsteller oder der Antragsgegner die Verfahrensgebühr zu tragen hat. Wenn ein Verfahrensbeteiligter teils obsiegt, teils unterliegt, sind die Verfahrensgebühr und die Kosten gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu teilen.

E.5.3 Jeder Verfahrensbeteiligte hat seine eigenen Kosten selbst zu tragen.

E.5.4 In Fällen von Anträgen, die sich gegen eine Staffelleiterentscheidung richten, die als zweite Protestinstanz getroffen worden ist, entsteht keine Verfahrensgebühr.

E.5.5 Wer einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zurücknimmt, hat die Verfahrensgebühr und die Kosten zu tragen.

E.5.6 Eine Anfechtung der Kostenentscheidung ist nicht zulässig.

E.6 Proteste sind spätestens innerhalb einer Frist von acht Tagen nach Zugang einer Entscheidung schriftlich per Briefpost einzulegen. Proteste an das Turniergericht sind in fünffacher Ausfertigung einzureichen.

E.7 Gehen Protest, Begründung oder Gebühr verspätet ein, gilt der Protest als nicht eingelegt. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder ein anderes dokumentiertes Absende- bzw. Überweisungsdatum.

E.8 Der Staffelleiter der OLSW ist verpflichtet, Verstöße gegen die TO oder die guten Sitten im Schachsport, sowie Regelwidrigkeiten neben den wertungstechnischen Konsequenzen zu Partien und Wettkämpfen nach den Bestimmungen des Abschnitts V.9 durch Bußen zu ahnden.

E.9 Die Bußen betragen:

Nichtantritt eines Spielers (offene Bretter) 50 €
Nichtantritt eines Spielers (offene Bretter) an Brett 1 oder Brett 2  100 €
Nichtantritt eines Spielers in der letzten Runde 100 €
Nichtantritt eines Spielers an Brett 1 oder Brett 2 in der letzten Runde 200 €
Absprachen, um eine Auseinandersetzung am Brett zu vermeiden 150 €
Aufstellen eines in der betreffenden Mannschaft nicht oder nicht mehr spielberechtigten Spielers 150 €
Nichtantreten zu einem Mannschaftskampf  300 €
Nichtantreten zu einem Mannschaftskampf in der letzten Runde  600 €
Zurückziehen einer Mannschaft nach dem 31. Mai 300 €
Zurückziehen einer Mannschaft nach dem ersten Spieltag 500 €


E.10 Die Festsetzung einer Buße ist durch den Staffelleiter der OLSW dem Betroffenen und dem Schatzmeister des zuständigen Landesverbandes mitzuteilen. Gegen die Festsetzung ist der Protest zulässig. Dieser hat keine aufschiebende Wirkung. Die Buße ist innerhalb der festgesetzten Frist zu zahlen.

E.10.1 Geschieht dies nicht, wird bei der ersten Mahnung, die durch den Staffelleiter erfolgt, automatisch ein Säumniszuschlag von 10% der verhängten Buße fällig, mindestens jedoch 10 Euro.

E.10.2 Wird eine weitere Mahnung erforderlich, werden zusätzlich 20% der verhängten Buße fällig, mindestens jedoch weitere 20 Euro. Die zweite Mahnung, die durch den Staffelleiter erfolgt, ist dem Spieler bzw. dem Vorsitzenden des Vereins per Einschreiben zuzustellen.

E.10.3 Erfolgt auch keine Zahlung bis zum Termin aus der zweiten Mahnung, kann der Verein auf Antrag des Staffelleiters durch den Spielausschuss vom weiteren Spielbetrieb ausgeschlossen werden. Der Ausschluss ist mit einer Verdopplung der bis dahin aufgelaufenen Bußgelder sowie der Säumniszuschläge verbunden und gilt auch für den Bereich des SBRP e.V., des HSV e.V. und des SSV e.V.

E.10.4 Die Aufhebung des Ausschlusses durch den Spielausschuss erfolgt frühestens vier Wochen nach Eingang der Zahlung über den verdoppelten Betrag und der Säumniszuschläge.  

F Mitteilungen

F.1 Mitteilungen an die Vereine, Mannschaften und Spieler erfolgen zeitnah durch Veröffentlichung auf der Homepage der OLSW: https://www.olsw.de. Zusätzliche Mitteilungen sind nicht erforderlich.  

G Inkrafttreten

G.1 Diese Ordnung wurde vom Spielausschuss am 17.06.2025 beschlossen und tritt zum 01.07.2025 in Kraft.

G.2 Änderungen können vom Spielausschuss immer bis zum 01.05. eines Jahres für die nächste Saison beschlossen werden.