Änderung der TO bzgl. kampfloser Mannschaftskämpfe
Als Erinnerung für die kommende Saison:
Der HSV-Kongress 2026 hatte folgendes beschlossen:
1. § 29 der Turnierordnung des Hessischen Schachverbandes e.V. wird wie folgt geändert:
a) Satz 2 wird ergänzt zu: "Eine Mannschaft, die ungerechtfertigt nicht antritt, wird mit einer Geldbuße nach Ziffer 106 und einem Abzug von einem Mannschaftspunkt belegt."
