Änderung der TO bzgl. kampfloser Mannschaftskämpfe

Von Andreas Filmann veröffentlicht 30.05.2026

Als Erinnerung für die kommende Saison:

Der HSV-Kongress 2026 hatte folgendes beschlossen:

1. § 29 der Turnierordnung des Hessischen Schachverbandes e.V. wird wie folgt geändert: 
a) Satz 2 wird ergänzt zu: "Eine Mannschaft, die ungerechtfertigt nicht antritt, wird mit einer Geldbuße nach Ziffer 106 und einem Abzug von einem Mannschaftspunkt belegt."