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Turnierordnung vom 16.09.2006

erstellt von Thorsten Ostermeier zuletzt verändert: 14.05.2015 18:21

A. Spielberechtigung
1. An den Meisterschafts- und Pokalspielen des HSV dürfen nur Spieler teilnehmen, die Mitglieder eines Vereins des HSV
sind.
Die Mitglieder müssen ihre Verpflichtungen gegenüber Verein und Verband erfüllt haben.
Als Nachweis der Spielberechtigung gilt die jeweils neueste DSB-Mitgliederliste (Ziffer 82 ff) bzw. die vorläufige
Spielberechtigung (Ziffer 83) oder eine Gastspielgenehmigung für weibliche Mitglieder. Die Spielberechtigung beginnt
mit dem Ausstellungsdatum der Mitgliederliste, der Gastspielgenehmigung oder einem vom Leiter der Spielerpaßstelle
explizit angegebenen Datum, bestätigt durch seine Unterschrift. Vorläufige Spielberechtigungen werden gegebenenfalls
(z. B. Ausfall der Spielerpaßstelle durch Krankheit, Urlaub o. ä.) mit dem Poststempel der Beantragung gültig.
2. Jeder Spieler kann im Laufe des Spieljahres nur für einen Verein des DSB starten. Das Spieljahr beginnt am 1.
September jedes Jahres. Das Nähere hierzu regelt Ziffer 83.
3. Jeder Spieler, der für einen Verein des HSV auf der aktuellen DSB-Mitgliederliste steht, gehört damit dem HSV an.
Die Möglichkeit, einem weiteren Verein anzugehören, wird damit nicht berührt. In einem solchen Fall erfolgt die
Anmeldung bei der Spielerpaßstelle des HSV als passives Mitglied (s. Ziffer 82).
4. Zum Nachweis der Spielberechtigung ist entweder eine vorläufige Spielberechtigung oder eine aktuelle
Mitgliederliste (bzw. Kopie) bei Lehrgängen sowie Einzel- und Mannschaftsmeisterschaften vorzulegen
B. Turniere
5. Im HSV werden folgende Turniere durchgeführt:
B I Einzelmeisterschaft
B II Mannschaftsmeisterschaft
B III Internationale Hessische Schnellschachmeisterschaft
B IV Blitzeinzelmeisterschaft
B V Blitzmannschaftsmeisterschaft
B VI Einzelpokal ,,Goldener Springer´´
B VII Mannschaftspokal
B VIII Dameneinzelmeisterschaft
B IX Damenmannschaftsmeisterschaft
B X Damenschnellschachmeisterschaft
B XI Damenblitzeinzelmeisterschaft
B XII Damenblitzmannschaftsmeisterschaft
B XIII Seniorenmeisterschaft
B XIV Seniorenblitzmeisterschaft
B XV Seniorenschnellschachmeisterschaft
Alle diese Turniere werden einmal jährlich durchgeführt.
Alle Jugendmeisterschaften werden nach der Turnierordnung der Hessischen Schachjugend gespielt.
B I Einzelmeisterschaft
Die Hessenmeisterschaft wird wie folgt durchgeführt:
6. Die Einzelmeisterschaft wird in mindestens sechs Klassen gespielt: Meisterturnier und die Turniere A-E.
Sie ist im Rahmen der Turnierordnung offen für alle Schachspieler. Die Meister der Bezirke sind vom Startgeld in dem
ihrer Spielstärke entsprechenden Turnier befreit. Voraussetzung ist, dass die Bezirksmeisterschaft in einem Turnier
mit Normalpartien ausgespielt wird.
7. Am Meisterturnier sind zur Teilnahme berechtigt:
a. alle im HSV spielberechtigten Spieler mit einer Elozahl von mindestens 2300,
b. alle FIDE-Titelträger (GM, IM, FM)
c. der Sieger des Pokalturniers um den "Goldenen Springer"
d. alle Spieler, die im Vorjahr mehr als 50% der möglichen Punkte erzielt hatten.
e) die Qualifizierten aus dem A-Turnier.
f. alle Spieler die im Vorjahr nach c)-e) teilnahmeberichtigt waren, ihre Qualifikation aber nicht
wahrgenommen haben.
Weiterhin kann der Turnierleiter nach Maßgabe der Zusammensetzung des Teilnehmerfeldes zulassen:
1. Spieler mit einer Elozahl von 2300 und größer, die nicht im HSV spielberechtigt sind.
2. föderative Ausländer mit einer dem Turnierniveau angemessenen Elo-Zahl.
3. Spieler des D4 Landeskaders auf Empfehlung der Leistungssportreferenten im Einvernehmen mit den
Landestrainern.
Das Turnier wird in 9 Runden Schweizer System gespielt. Bei 12 und weniger Teilnehmern wird es als
Rundenturnier gespielt.
Bei Punktgleichheit entscheidet die FIDE-Wertung über die Plätze. Bei Gleichheit in der ersten Stufe der
Feinwertung entscheidet über den Titel ein Stichkampf über zwei Partien. Endet der Stichkampf unentschieden, dann
gelten die weiteren Stufen der Wertung.
Der beste für den HSV spielberechtigte Spieler erhält den Titel "Hessenmeister ....".
Es wird ein Startgeld erhoben, das gestaffelt sein kann und es können auch einzelne Gruppen davon befreit
werden. Die Höhe und die Staffelung legt der Vorstand auf Vorschlag des zuständigen Turnierleiters fest.
8. Die Turniere A-E setzen sich wie folgt zusammen:
A-Turnier: Spieler mit einer DWZ von mindestens 2100 und die Aufsteiger aus dem B-Turnier des Vorjahrs.
Spieler mit
einer Elozahl von über 2320 sind nicht zur Teilnahme berechtigt.
B-Turnier: Spieler mit einer DWZ von mindestens 1900 und die Aufsteiger aus dem C-Turnier des Vorjahrs.
Spieler mit
einer DWZ von über 2099 sind nicht zur Teilnahme berechtigt.
C-Turnier: Spieler mit einer DWZ von mindestens 1700 und die Aufsteiger aus dem D-Turnier des Vorjahrs.
Spieler mit
einer DWZ von über 1899 sind nicht zur Teilnahme berechtigt.
D-Turnier: Spieler mit einer DWZ von mindestens 1500 und die Aufsteiger aus dem E-Turnier des Vorjahrs.
Spieler mit
einer DWZ von über 1699 sind nicht zur Teilnahme berechtigt.
E-Turnier: Spieler mit einer DWZ von höchsten 1500.
Die Turnier A-E werden als 7-rundiges Turnier im Schweizer System gespielt. Bei mehr als als 100
Teilnehmer in einer Spielstärkeklasse A bis E wird die Klasse in zwei parallel laufende Turniere gesplittet.
Es wird ein Startgeld erhoben. Es kann für die Turniere unterschiedlich sein. Ebenso kann für bestimmte
Gruppen ein ermäßigtes Startgeld festgelegt werden. Die Höhe legt der Vorstand auf Vorschlag des zuständigen
Turnierleiters fest.
Für die DWZ und ELO sind die jeweils im Januar veröffentlichten Zahlen maßgeblich. Bei Spielern mit ELO
aber ohne DWZ wird die ELO verwendet. Spieler ohne Wertungszahl werden nach Ermessen des Turnierleiters
eingeteilt.
9. Für das Meisterturnier qualifizieren sich pro A-Turnier die ersten 2 Plätze. Pro angefangene 50 Teilnehmer
pro ATurnier
erhöht sich die Anzahl der Plätze um ein Platz.
Für das nächstjährige A-Turnier qualifizieren sich pro B-Turnier die ersten 2 Plätze. Pro angefangene 50
Teilnehmer pro
B-Turnier erhöht sich die Anzahl der Plätze um ein Platz.
Für das nächstjährige B-Turnier qualifizieren sich pro C-Turnier die ersten 2 Plätze. Pro angefangene 50
Teilnehmer pro
C-Turnier erhöht sich die Anzahl der Plätze um ein Platz.
Für das nächstjährige C-Turnier qualifizieren sich pro D-Turnier die ersten 2 Plätze. Pro angefangene 50
Teilnehmer pro
D-Turnier erhöht sich die Anzahl der Plätze um ein Platz.
Für das nächstjährige D-Turnier qualifizieren sich pro E-Turnier die ersten 2 Plätze. Pro angefangene 50
Teilnehmer pro
E-Turnier erhöht sich die Anzahl der Plätze um ein Platz.
Bei Punktgleichheit entscheidet die FIDE-Wertung über die Plätze.
B II Mannschaftsmeisterschaft
10. Im HSV bestehen folgende Spielklassen:
a. die von den Bezirken eingerichteten Klassen,
b. die Landesklassen und
c. die Verbandsligen
d. die Hessenliga.
Auf Landesebene und in der höchsten Spielklasse der Bezirke wird mit Achtermannschaften gespielt. Es müssen
mindestens vier Spieler einer Mannschaft antreten.
11. Die Hessenliga besteht aus 10 Mannschaften. Der Sieger der Hessenliga erhält den Titel ,,Hessischer
Mannschaftsmeister...´´ und vertritt den Verband beim Aufstieg in die übergeordneten Klassen.
Die Tabellenletzten (s. Ziff. 13) der Hessenliga steigen in die Verbandsliga ab. Die Sieger der beiden Gruppen der
Verbandsliga steigen in die Hessenliga auf
11a. Die Verbandsliga besteht aus 20 Mannschaften, die jährlich nach geographischen Gesichtspunkten in zwei Gruppen
eingeteilt wird, wobei die Entfernungen möglichst ausgeglichen werden.
Die Tabellenletzten (s. Ziff 13) der beiden Gruppen der Verbandsliga steigen in ihre Landesklassen ab. Sollte eine ungerade
Anzahl von Absteigern zu ermitteln sein, findet ein Stichkampf zwischen den gleichplazierten Mannschaften der beiden
Staffeln statt, wobei die punktbessere Mannschaft Heimrecht hat. Bei Gleichstand (Mannschafts- und Brettpunkte)
entscheidet das Los über das Heimrecht. Die Sieger der vier Landesklassen steigen in die Verbandsliga auf.
12 Für die Landesklassen ist das Gebiet des HSV nach geographische Gegebenheiten in vier Gruppen aufgeteilt:
Die Landesklasse Nord aus den Bezirken I und II,
Die Landesklasse West aus den Bezirke III, VIII und IX,
Die Landesklasse Ost aus den Bezirken IV und V,
Die Landesklasse Süd aus den Bezirken VI,VII und X.
Alle Landesklassen spielen mit zehn Mannschaften. Die Bezirksmeister steigen jeweils auf.
13. Der Abstieg wird in allen Spielklassen variabel gestaltet, soweit Absteiger aus höheren Klassen dies notwendig
machen: Die Zahl der Absteiger ist jeweils so groß, daß die vorgesehene Zahl der Mannschaften einer Klasse erhalten
bleibt.
Zurückgezogene Mannschaften gelten als Absteiger aus ihrer Gruppe. Scheidet eine Mannschaft nach Meldeschluß,
jedoch vor der ersten Runde aus, bleibt ihr Platz unbesetzt. Am Ende der Spielzeit verringert sich die Zahl der Absteiger
aus dieser Gruppe entsprechend.
Die Tabellenzehnten einer Gruppe steigen immer ab. Wenn dadurch die Zahl von zehn Mannschaften in dieser Gruppe
nicht erreicht wird und dies durch Rückzug einer Mannschaft in eine tiefere geschieht, steigt aus dem betroffenen Bereich
eine Mannschaft mehr auf. Im Falle eines vollständigen Rückzuges wird der Platz durch einen Stichkampf der
Tabellenzweiten der Gruppe der tieferenen Klassen besetzt.
14. Für eine Spielklasse dürfen höchstens zwei Mannschaften desselben Vereins zugelassen werden.
15. Spätestens zu dem vom Turnierleiter bekanntzugebenden Termin melden die Vereine ihre Mannschaften getrennt
nach Spielklassen.
Die Spieler sind mit Name, Vorname und der laufenden Nummer aus der Mitgliederliste aufzuführen.
Die Reihenfolge der gemeldeten Spieler ist für das laufende Spieljahr als Brettfolge verbindlich.
Es wird jedoch zugelassen, dass Stammspieler, die nach der gemeldeten Brettfolge benachbart sind, ihre Plätze
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miteinander tauschen können. Fallen Stammspieler aus, dann kann aufgerückt werden. Das Recht nunmehr
benachbarter Stammspieler, ihre Plätze zu tauschen, bleibt bestehen.
Wird nicht aufgerückt, sind die Partien fehlender Stammspieler als verloren zu werten, ebenso die des etwa fehlenden
Gegners. Ersatzspieler dürfen nur hinter Stammspielern eingesetzt werden. Ein Platztausch mit diesen ist
ausgeschlossen. Der Turnierleiter hat anhand der Turnierberichte nachzuprüfen, ob die Brettfolge eingehalten wurde
und Verstöße nach Ziffer 29 zu ahnden.
16. Ein für eine Spielklasse als Stammspieler gemeldeter Spieler ist in einer niedrigeren - auch als Ersatz - nicht
spielberechtigt. Hat ein Spieler im Laufe eines Spieljahres dreimal als Ersatz in einer höheren Klasse gespielt, so darf er
in einer niedrigeren Spielklasse während dieses Spieljahres nicht mehr eingesetzt werden. Grundsätzlich darf ein
Spieler an einem Wettkampfwochenende nur für eine Mannschaft gemeldet werden. Verlegte Wettkämpfe rechnen zum
ursprünglichen Termin.
17. Spielen in einer Spielklasse zwei Mannschaften eines Vereins (s. Ziffer 14), dann
a. ist der Wettkampf dieser beiden Mannschaften in der ersten Runde auszutragen,
b. darf ein Spieler - auch Ersatzspieler - im Laufe des Spieljahres nur in einer dieser Mannschaften mitwirken.
18. Der gastgebende Verein sorgt für ein geeignetes Spiellokal und ausreichendes Spielmaterial. Notfalls ist der Gegner
rechtzeitig aufzufordern, fehlendes Material mitzubringen.
19. Vor Beginn jedes Wettkampfes haben die Mannschaftsführer ihre Mannschaftsaufstellung mit Name und Vorname der
Spieler dem Wettkampfleiter schriftlich bekanntzugeben und die Nachweise der Spielberechtigung (Ziffer 1 Absatz 3)
vorzulegen.
Kann ein Nachweis der Spielberechtigung nicht vorgewiesen werden, so hat der Wettkampfleiter dies in seinem
Spielbericht ausdrücklich zu vermerken.
War der zuständige Verein zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht im Besitz einer Spielberechtigung, hat der betreffende
Spieler seinen Kampf verloren. Bei Mannschaftskämpfen sind auch die Partien an den nachfolgenden Brettern seiner
Mannschaft verloren. Dies gilt auch dann, wenn die Tatsache der Nichtberechtigung erst im Laufe des Spieljahres
bekannt wird.
Sofern der gastgebende Verein selbst den Wettkampfleiter stellt, hat er seine Mannschaftsaufstellung zuerst schriftlich
niederzulegen und darf diese nicht mehr ändern, sobald die Gastmannschaft ihre Mannschaftsaufstellung dem
Wettkampfleiter übergeben hat.
20. Mannschaftskämpfe sind an Sonntagen anzusetzen.
Der Totensonntag, der Volkstrauertag und der Fastnachtssonntag bleiben von Verbandsspielen frei. An Wahltagen
(Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen) werden keine Spielrunden angesetzt, sofern die Wahltage bei der
Terminplanung bekannt sind. Nach Möglichkeit sollten auch an Terminen der 1. Bundesliga und der 1. Damenbundesliga
keine Verbandsspiele angesetzt werden.
Verlegungen von Mannschaftskämpfen können nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Turnierleiters vorgenommen
werden. Der Antrag auf Verlegung eines Mannschaftskampfes ist ausführlich zu begründen. In dem Antrag ist ein
Ausweichtermin vorzuschlagen und von dem gegnerischen Verein eine schriftliche Zustimmung beizufügen.
Anträge auf Spielverlegungen müssen mindestens 4 Wochen vor dem angesetzten Spieltermin gestellt werden.
Vor der letzten Spielrunde müssen alle bis dahin angesetzten Wettkämpfe erledigt sein.
Wettkämpfe der letzten Spielrunde dürfen nicht nachgespielt werden. Mannschaftskämpfe sind stets geschlossen
durchzuführen.
Bei Abstellung eines Spielers auf Bundesebene (nicht Bundesliga) kann der HSV-Turnierleiter ausnahmsweise die
betreffende Partie vorspielen lassen.
21. Spielbeginn bei Mannschaftskämpfen ist 14.00 Uhr. Die Wettkämpfe sollen pünktlich beginnen.
Die anreisende Mannschaft kann spätestens 4 Wochen vor dem Wettkampf verlangen, dass der Beginn um bis zu einer
Stunde verlegt wird, soweit dafür eine verkehrstechnische Begründung vorliegt. Die vereinbarten Veränderungen sind
schriftlich festzuhalten.
Entsteht bei Mannschaftskämpfen durch das Verschulden eines Vereins eine Verzögerung des Spielbeginns, so wird diese
Zeitspanne dem Urheber als verbrauchte Zeit angerechnet.
22. Der gastgebende Verein - bei Spielen am neutralen Ort gilt der in der Paarung an erster Stelle genannte Verein als
Gastgeber - führt an den Brettern ungerader Zahl die schwarzen Steine.
23.-26. Gestrichen
27. Bei Mannschaftswettkämpfen wird wie folgt gewertet:
Sieg (mehr Brettpunkte als die gegnerische Mannschaft) = 2 Punkte
Unentschieden (gleiche Brettpunkte beider Mannschaften) = 1 Punkt
Niederlage (weniger Brettpunkte als die gegnerische Mannschaft) = 0 Punkte
Ergibt sich nach der vorstehenden Wertung beim Endstand eines Turniers zwischen Mannschaften Punktgleichheit, so
entscheidet die Zahl der Brettpunkte.
Haben zwei Mannschaften auch gleiche Brettpunkte aufzuweisen, so ist ein Stichkampf (einrundig) auszutragen. Geht der
Stichkampf unentschieden aus, dann entscheidet die Berliner Wertung, danach notfalls das Los.
28. Ungerechtfertigtes Fernbleiben einer Mannschaft wird für diese mit 0 Mannschafts- und 0 Brettpunkten, für die
angetretene Gegenmannschaft mit 2 Mannschafts- und 8 Brettpunkten gewertet. Eine Mannschaft, die ungerechtfertigt
nicht antritt, wird mit einer Geldbuße nach Ziffer 80 Absatz 2 belegt.
In der Hessenliga, den Verbandsligen und den Landesklassen ist auch der zweckgebundene Fahrtkostenausgleich für den
Wettkampf zurückzuerstatten. Eine Neuberechnung findet nicht statt und der Betrag verfällt dem HSV.
29. Bei Verstößen gegen die Brettfolge (s. Ziffer 15) werden die Partien derjenigen Spieler als verloren gewertet, die die
Brettfolge nicht beachtet haben.
B III Internationale Hessische Schnellschachmeisterschaft
30. Die Internationale Hessische Schnellschach-Meisterschaft ist offen für alle Spieler. Das Turnier wird im Schweizer
System gespielt. Es werden 13 Runden an zwei Tagen ausgetragen.
Der Sieger erhält den Titel ,,Internationaler Hessischer Schnellschach-Meister´´. Die bestplazierten Spieler, die für einen
Verein des HSV spielberechtigt sind, vertreten den HSV beim entsprechenden Turnier auf DSB-Ebene.
Es wird ein Startgeld erhoben, dessen Höhe jeweils der HSV-Vorstand festsetzt. Internationale Titelträger erhalten
finanzielle Vergünstigungen, die im einzelnen vorher festgelegt werden. Das Startgeld fließt abzüglich eines vom
HSV-Vorstand festgelegten Anteils für die Organisationskosten voll in den Preisfonds ein. Der Mindestpreisfonds und der
Mindestbetrag für den ersten Preis werden vorher bekanntgegeben.
B IV Blitzeinzelmeisterschaft
31. Das Turnier umfaßt 36 Teilnehmer. Teilnahmeberechtigt sind:
die 5 Erstplazierten der vorjährigen Meisterschaft,
die 3 Erstplazierten der A-Jugend-Blitzmeisterschaft,
die 10 Blitzmeister der Bezirke,
16 weitere Teilnehmer aus den Bezirken, die nach d'Hondt entsprechend der Mitgliederstärke der Bezirke auf diese verteilt
werden,
der bestplazierte Teilnehmer eines Vereins des HSV beim Mitternachtsblitzturnier anläßlich der Hessischen
Einzelmeisterschaften,
1 Spieler, der einen Freiplatzantrag gestellt hat.
Über die Vergabe des Freiplatzes entscheidet der Turnierleiter. Kurzfristig freiwerdende Plätze vergibt der Turnierleiter an
entsprechend starke Spieler. Hierbei sollte der Ausrichter vorrangig behandelt werden.
32. Das Turnier wird als Rundenturnier gespielt.
33. Der Sieger erhält den Titel ,,Blitzeinzelmeister des Hessischen
Schachverbandes...´´. Die Erstplazierten vertreten den HSV bei den Blitzeinzelmeisterschaften des Deutschen
Schachbundes.
34. Bei Punktgleichheit entscheidet die Wertung nach Sonneborn-Berger. Um den Titel entscheidet eine Stichpartie,
danach die Wertung aus dem Turnier.
B V Blitzmannschaftsmeisterschaft
35. Teilnahmeberechtigt sind:
die 4 erstplazierten Mannschaftes des Vorjahres,
pro 400 angefangene Mitglieder eines Bezirkes je eine Mannschaft.
Jeder Verein darf nur durch höchstens zwei Mannschaften vertreten sein.
36. Gespielt wird mit Vierermannschaften mit 2 Ersatzspielern. Die Reihenfolge der Spieler wird zu Beginn des Turniers
verbindlich gemeldet (s. Ziffer 15).
37. Die Meisterschaft wird als Rundenturnier ausgetragen.
38. Die siegreiche Mannschaft erhält den Titel ,,Blitzmannschaftsmeister des Hessischen Schachverbandes...´´.
39. Für die Einzel- und Mannschaftsmeisterschaften gelten die Turnierregeln für Blitzturniere des Deutschen
Schachbundes.
B VI Einzelpokal ,,Goldener Springer´´
40. Die Teilnehmer melden sich direkt nach der Ausschreibung bei den Turnierleitern, die die vom zuständigen Turnierleiter
des HSV beauftragten Bezirke benannt haben.
41. Die Austragungsorte der ersten Runden werden regional festgelegt. Hierzu benennen die vom zuständigen Turnierleiter
des HSV beauftragten Bezirke einen geeigneten Spielort. Spieler, die in einem anderen Bezirk wohnen als dem, dem der
Verein angehört, für den sie spielberechtigt sind, können auch an dem diesem Bezirk zugeordneten Spielort starten.
Hiervon ist jedoch der zuständige HSV-Turnierleiter zu unterrichten.
Von den Teilnehmern wird zu Beginn der ersten Runde ein Startgeld erhoben. Die Höhe wird jeweils vom Vorstand des
HSV festgelegt.
Das Turnier wird im Ko-System ausgetragen.
Mitglieder des gleichen Vereins sollten in den ersten Runden nicht gegeneinander spielen.
42. Der Gewinner des ,,Goldenen Springers´´ erhält außer der Nadel eine Urkunde.
Er hat das Recht, als Vertreter des HSV am Pokalturnier des Deutschen Schachbundes teilzunehmen.
Außerdem ist er vorberechtigt für das nächste Meistertunier des HSV.
43. Der unterlegene Endspielteilnehmer ist vorberechtigt für das Meistervorturnier des HSV.
B VII Mannschaftspokal
44. Die Pokal-Mannschaftsmeisterschaft wird mit Vereinsmannschaften im Ko-System ausgetragen. Auf Landesebene
beteiligen sich 32 Mannschaften. Sie setzen sich wie folgt zusammen:
Je 2 Vertreter jedes Bezirkes, die auf Bezirksebene ermittelt werden,
der Titelverteidiger des Vorjahres,
die hessischen Mannschaften aus der 2. Bundesliga, der Oberliga und der Hessenligameister.
Die übrigen Mannschaftsplätze werden durch Freiplätze vergeben. Jeder Verein kann eine oder mehrere Mannschaften
melden.
Die Runden werden dezentral ausgespielt, wobei bei den ausgelosten Paarungen die klassenniedrigere Mannschaft
Heimrecht hat. In den ersten beiden Runden sollten keine Mannschaften aus dem gleichen Bezirk gegeneinander gelost
werden. Die Auslosung ist öffentlich vorzunehmen.
44 a. Abweichend von Ziff. 20 gilt: Die Spiele bedürfen bei einem Vorziehen nicht der Erlaubnis des Turnierleiters, sofern
alle Beteiligten (beide Vereine, der Schiedsrichter und ggf. der Pressewart)informiert sind. Der Turnierleiter ist von beiden
Vereinen mindestens 3 Tage vorher schriftlich zu informieren.
45. Im übrigen gelten die Bestimmungen der Turnierordnung des Deutschen Schachbundes.
46. Der hessische Pokalmeister spielt auf DSB-Ebene weiter.
B VIII Fraueneinzelmeisterschaft
47a. Teilnahmeberechtigt sind alle weiblichen Mitglieder der Hessischen Schachvereine, die eine gültige Spielberechtigung
haben. Das Turnier wird als Rundenturnier mit bis zu 8 Spielerinnen oder in 5 Runden (bei 9-16 Spielerinnen) bzw. 7 Runden
(ab 17 Spielerinnen) nach Schweizer System ausgetragen.
Die beiden erstplatzierten Teilnehmerinnen sind im darauffolgenden Jahr für das Hessische Meistervorturnier qualifiziert.
Bei entsprechenden Bedarf im Meistervorturnier können auch noch die nächstplatzierten Teilnehmerinnen in dieses
Turnier aufrücken.
47b. Die Turniersiegerin erhält den Titel ,,Hessische Fraueneinzelmeistering´´ und qualifiziert sich für die
Fraueneinzelmeisterschaft des DSB, falls im selben Jahr eine solche stattfindet.
47c. Bei Punktgleichheit mehrerer Spielerinnen entscheidet ein Stichkampf mit verkürzter Bedenkzeit über den Titel und ggf.
die Qualifikation.
B IX Frauenmannschaftsmeisterschaft
48a. Die Damenmannschaftsmeisterschaft wird in einer Klasse, genannt ,,Hessische Damenliga´´, ausgetragen.
Es wird mit Vierer-Mannschaften gespielt.
48b. Jeder Verein kann beliebig viele Spielerinnen und Gastspielerinnen melden, jedoch dürfen pro Wettkampf nur zwei
Gastspielerinnen eingesetzt werden.
Eine Kopie der Gastspielgenehmigung ist der Mannschaftsmeldung beizulegen. Der Meldetermin wird von der Leiterin des
Frauenschachs in einem allen Vereinen zugänglichen Verkündigungsorgan veröffentlicht.
48c. Die gemeldete Rangfolge der Spielerinnen ist für das laufende Spieljahr bindend. Nachmeldungen sind nur für
neuangemeldete Spielerinnen möglich. Fallen Spielerinnen aus, wird in der gemeldeten Reihenfolge aufgerückt. Das
Freilassen eines Brettes ist nur unter Namensnennung möglich.
48d. Gespielt wird im Normalfall an Samstagen, die von der Leiterin des Frauenschachs festgelegt wird.
Die Bedenkzeit beträgt 2 Stunden für 40 Züge und danach pro Spielerin 1 Stunde für den Rest der Partie.
Spielbeginn ist 14.00 Uhr.
Die im Spielplan zuerst genannte Mannschaft hat an den Brettern mit ungerader Zahl Schwarz.
48e. Die Siegermannschaft erhält den Titel ,,Hessischer Frauen-Mannschaftsmeister...´´ und vertritt den Hessischen
Schachverband beim Aufstieg bzw. den Aufstiegsspielen zu übergeordneten Klassen.
48f. Eine Mannschaft, die ungerechtfertigt nicht antritt, wird mit einer Geldbuße nach Ziffer 80 Absatz 2 belegt. Außerdem
sind die angefallenen Fahrtkosten des Gegners zu erstatten.
48g. Die Erteilung der Gastspielgenehmigung ändert nicht die Vereinszugehörigkeit. Wenn ein Verein eine
Gastspielgenehmigung erteilt, bleibt diese Spielerin weiterhin Vereinsmitglied und startet in Einzelmeisterschaften,
Einladungsturnieren, Mannschaftskämpfen der Männer, der männlichen bzw. weiblichen Jugend und bei den
Frauenmannschaftskämpfen der Landesverbände als Vertreterin ihres Heimatvereins.
Die Spielerin, die von ihrem Verein eine Gastspielgenehmigung für eine andere Frauen-Vereinsmannschaft erhält, ist im
Bereich der Frauen-Mannschaftsmeisterschaft nur noch für den Gastverein spielberechtigt.
Die Gastspielgenehmigung gilt für ein Wettkampfjahr. Sie gilt gleichzeitig für die Teilnahme an Pokalmannschaftskämpfen.
B X Frauenschnellschachmeisterschaft
49. Dieses Turnier wird mit den Herren gemeinsam gespielt (siehe B III Internationale Hessische
Schnellschachmeisterschaft). Die beste Spielerin mit einer gültigen Spielberechtigung für einen Verein des Hessischen
Schachverbandes erhält den Titel ,,Hessische Schnellschachmeisterin...´´ und vertritt den Hessischen Schachverband bei
der Deutschen Frauen-Schnellschachmeisterschaft.
B XI Frauenblitzeinzelmeisterschaft
49a. Das Turnier wird im Rahmen des Mitternachtsblitzturnieres im Anschluß an die Hessischen Einzelmeisterschaften
gespielt. Jede Spielerin mit einer gültigen Spielberechtigung für einen Verein des Hessischen Schachverbandes ist
teilnahmeberechtigt.
49b. Das Turnier wird als Rundenturnier ausgetragen. Nehmen 10 oder weniger Spielerinnen teil, wird doppelrundig
gespielt.
49c. Die Siegerin erhält den Titel ,,Hessische Frauen-Blitzeinzelmeisterin...´´ und vertritt den Hessischen Schachverband bei
der Deutschen Frauen-Blitzeinzelmeisterschaft.
49d. Bei Punktgleichheit entscheidet die Wertung nach Sonneborn-Berger. Um den Titel findet ein Stichkampf über zwei
Partien statt. Bei mehr als zwei punktgleichen Spielerinnen wird ein einrundiges Turnier gespielt. Endet der Stichkampf
unentschieden bzw. sind in dem Stichkampfturnier wiederum Spielerinnen punktgleich, entscheidet die Wertung aus dem
ursprünglichen Turnier.
B XII Frauenblitzmannschaftsmeisterschaft
50a. Solange die Deutsche Frauen-Blitzmannschaftsmeisterschaft offen ist, wird keine hessische Frauenblitzmeisterschaft
ausgetragen.
Jede Mannschaft besteht aus vier Spielerinnen und ggf. einer Ersatzspielerin. Die Rangfolge der Spielerinnen wird zu
Beginn des Turniers verbindlich gemeldet.
50b. Das Turnier wird als Rundenturnier ausgetragen. Nehmen 8 oder weniger Mannschaften teil, wird doppelrundig
gespielt.
50c. Die siegreiche Mannschaft erhält den Titel ,,Hessischer Damen Blitzmannschaftsmeister...´´ und vertritt den
Hessischen Schachverband bei der Deutschen Damenblitzmannschaftsmeisterschaft.
50d. Bei Punktgleichheit in den Mannschaftspunkten entscheiden zunächst die erzielten Brettpunkte und danach die
Wertung nach Sonneborn-Berger. Um den Titel findet bei Gleichheit in Brett- und Mannschaftspunkten ein Stichkampf
über zwei Partien statt. Bei mehr als zwei punktgleichen Mannschaften wird ein einrundiges Turnier gespielt. Endet der
Stichkampf unentschieden bzw. sind in dem Stichkampfturnier wiederum Mannschaften punktgleich, entscheidet die
Wertung aus dem ursprünglichen Turnier.
B XIII Seniorenmeisterschaft
51. An diesem Turnier können nur für den HSV spielberechtigte Mitglieder teilnehmen, die in dem betreffenden Jahr das 60.
Lebensjahr (bei Damen das 55. Lebensjahr) vollenden.
Eine Qualifikation ist mit diesem Turnier nicht verbunden.
Das Turnier findet entweder im Rahmen der Hessischen Einzelmeisterschaften statt oder wird einem Bewerber zur
Ausrichtung übertragen. Gespielt wird in 9 Runden Schweizer System mit einer Runde pro Tag. Die Bedenkzeit ist so
anzusetzen, dass die Gesamtspielzeit von 5 Stunden nicht überschritten wird.
Der beste aktive Spieler für einen hessischen Schachverein erhält den Titel ,,Seniorenmeister des Hessischen
Schachverbandes...´´.
Bei Punktgleichheit entscheidet für Titel und Plazierung die Buchholzwertung.
B XIV Seniorenblitzmeisterschaft
51a. Dieses Turnier wird im Rahmen des Mitternachtsblitzturniers der Hessischen Einzelmeisterschaften ausgetragen. Eine
besondere Qualifikation ist zur Zeit damit nicht verbunden. Teilnahmeberechtigung wie bei Ziff. 51. Es wird im
Rundenturnier (evtl. in Vorgruppen) gespielt. Bei Punktgleichheit entscheidet die Partie gegeneinander, sonst
Sonneborn-Berger.
Der Sieger erhält den Titel ,,Seniorenblitzmeister des Hessischen Schachverbandes...´´.
B XV Seniorenschnellschachmeisterschaft
51b. Das Turnier wird in den Monaten nach der Hessenmeisterschaft ausgetragen. Termin und Ort legt der Referent für
Seniorenschach fest. Die Teilnahmeberechtigung entspricht der in Ziff. 51. Gespielt werden nach den Schnellschachregeln
der FIDE 9 Runden Schweizer System mit einer Bedenkzeit von je 25 Minuten pro Partie
Bei Punktgleichheit entscheidet für Titel und Plazierung die Buchholzwertung.
Der Sieger erhält den Titel ,,Seniorenschnellschachmeister des Hessischen Schachverbandes...´´.
Für Blitz- und Schnellschachmeisterschaft wird ein Startgeld erhoben, dessen Höhe vom Vorstand des HSV festgelegt wird.
C. Spielweise und Spielregeln
52. Die Spielregeln des Weltschachbundes (FIDE) incl. den Anhängen bilden einen Bestandteil dieser Turnierordnung,
sobald sie vom DSB übernommen worden sind, und sind grundsätzlich dann anzuwenden, wenn diese Turnierordnung
nichts anderes vorsieht.
Ebenso gelten die jeweils dazugehörigen Auslegungen des DSB.
Bei allen Einzel- und Mannschaftswettkämpfen des HSV ist Rauchen im Turniersaal nicht erlaubt. Den Spielern ist
während der Partie der Genuss von alkoholischen Getränken und anderen berauschenden Drogen am Brett untersagt.
Zuwiderhandlungen ziehen den Partieverlust nach sich, wenn einer entsprechenden Aufforderung des Wettkampfleiters
nicht Folge geleistet wird.
Der gastgebende Verein kann für Spieler, die zwischendurch rauchen wollen, einen Nebenraum zur Verfügung stellen.
Spielen zwei Raucher gegeneinander, so können deren Partien in dem für das Rauchen vorgesehenen Nebenzimmer
gespielt werden.
Der gastgebende Verein ist durch seinen Wettkampfleiter für die Einhaltung dieser Bestimmungen verantwortlich. Auch
Unbeteiligte sind darauf hinzuweisen.
53. Sofern die Turnierordnung an anderen Stellen keine abweichende Regelung vorsieht, beträgt die Bedenkzeit 2 Stunden
für 40 Züge, danach 1 Stunde für 20 Züge und schließlich 30 Minuten zusätzlich für den Rest der Partie.
In der Endphase gelten Artikel 10 der FIDE-Regeln und gegebenenfalls der Anhang D.
Ein Partieabbruch ist nicht möglich.
Der Turnierleiter kann in besonderen Fällen abweichende Bedenkzeiten und Zügezahlen festsetzen.
54. Es sind nur Schachuhren zu verwenden, die den FIDE-Regeln entsprechen.
55. Tritt eine Mannschaft oder ein Spieler nach vollzogener Auslosung zurück, bevor das Turnier begonnen hat, dann muß
neu ausgelost werden, wenn durch den Rücktritt die Turnierdauer verkürzt wird.
56. Wenn ein Spieler oder eine Mannschaft während eines Turniers zurücktritt oder fernbleibt, werden die bisher erzielten
Ergebnisse in der Turnierliste gestrichen, sofern nicht die Hälfte der angesetzten Partien gespielt wurde. Wenn bereits die
Hälfte der angesetzten Partien oder mehr gespielt wurde, dann werden die restlichen Partien als verloren und dem
jeweiligen Gegner als gewonnen angerechnet.
Kampflos gewonnene und kampflos verlorene Partien zählen als nicht gespielt.
57. Wenn ein Spieler mit mehr als einer Stunde Verspätung nach dem festgesetzten Spielbeginn oder überhaupt nicht
erscheint, so ist die Partie für ihn verloren.
Wird für die Verspätung oder das Nichtantreten das Vorliegen höherer Gewalt geltend gemacht, so ist dies glaubhaft zu
machen, ferner, dass alles Zumutbare getan worden ist, um den Gegner oder den Wettkampfleiter zu verständigen.
Der Wettkampfleiter entscheidet, ob die vorgebrachten Gründe anerkannt werden können.
58. Gestrichen
D. Turnierleiter und Wettkampfleiter
59. Der Turnierleiter des HSV hat nach Weisung des Vorstandes die in Ziffer 5 genannten Wettkämpfe (außer B III und B
IV) vorzubereiten und zu leiten. Er kann im Einvernehmen mit dem geschäftsführenden Vorstand für die Landesklassen
Klassenleiter als seine Stellvertreter einsetzen.
Der Turnierleiter ist weiter zuständig für die Abwicklung von Aufstiegsspielen oder Stichkämpfen auf Verbandsebene
sowie auch für Wettkämpfe mit anderen Landesverbänden.
59 a. Mitteilungen an die Vereine, Mannschaften und Spieler erfolgen durch Veröffentlichung im Verkündungsorgan
ROCHADE EUROPA. Zusätzliche schriftliche Mitteilungen sind nicht erforderlich.
60. Turnierleiter bei Damenwettkämpfen ist der Frauenwart.
Für alle Turniere in den Bezirken sind die jeweiligen Bezirksturnierleiter zuständig und verantwortlich.
61. Jeder Wettkampf muss von einem Schiedsrichter (Turnierleiter, regionaler Schiedsrichter, nationaler Schiedsrichter,
internationaler Schiedsrichter) geleitet werden. Lizensierte Schiedsrichter dürfen bei Wettkämpfen mitspielen und
gleichzeitig leiten.
Sein Aufgabenkreis ist in Artikel 13 der Spielregeln der FIDE festgelegt.
Er hat dafür zu sorgen, dass der Spielbericht dem zuständigen Klassenleiter innerhalb von drei Tagen und bei
Hessenliga, Verbandsligen und Landesklassen dem Pressewart des HSV nach Beendigung des Wettkampfes telefonisch
zugeleitet wird.
Bei Mannschaftskämpfen werden Reklamationen im Zusammenhang mit dem Artikel 10 der FIDE-Regeln nach Anhang D
behandelt, wenn der Wettkampfleiter nicht offiziell vom zuständigen Turnierleiter eingesetzt wurde, es sei denn, beide
Mannschaftsführer erzielen in der Einschätzung des Sachverhaltes Übereinstimmung.
62. Die Hessenliga-, Verbandsliga- und Landesligavereine sind verpflichtet, auf Aufforderung des Turnierleiters für
Mannschaftskämpfe einen Schiedsrichter für andere Mannschaftskämpfe abzustellen.
63. Die Heimmannschaft hat dafür zu sorgen, dass der Spielbericht dem zuständigen Klassenleiter spätestens am nächsten
Werktag zugeschickt wird und bei Hessenliga, Verbandsligen und Landesklassen dem Pressewart des HSV das Ergebnis
fernmündlich oder in einem anderen benannten Verfahren gemeldet wird. Der Turnierleiter bestimmt die Formen der
Meldung.
E. Proteste, Beschwerden, Berufung
64. Die Rechtsordnung des HSV ist vierstufig.
1. Der den Wettkampf leitende Schiedsrichter
2. Turnierleiter für Mannschaftskämpfe
3. Turnierleiter für Einzelwettkämpfe
4. Turnierausschuss
65. Gegen die Entscheidungen eines Schiedsrichters kann sofort formlos protestiert werden. Dieser Protest hat keine
aufschiebende Wirkung.
Auf Weisung des Schiedsrichters muss weitergespielt werden.
66. Gegen die Entscheidung des Schiedsrichters kann beim Turnierleiter für Mannschaftskämpfe schriftlich Protest erhoben
werden.
Dies muss innerhalb einer Woche nach Bekanntwerden des Protestgrundes geschehen.
67. Protestinstanz ist der Turnierleiter für Mannschaftskämpfe
Über Proteste gegen Entscheidungen des Schiedsrichters entscheidet der Turnierleiter für Mannschaftskämpfe, sofern er
nicht selbst als Schiedsrichter in der 1.Stufe entschieden hat.
Proteste sind vom Turnierleiter für Mannschaftskämpfe innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Eingang (Poststempel)
zu entscheiden.
68. Nach Beendigung eines Turniers können Proteste nicht mehr erhoben werden.
69. Entscheidungen des Turnierleiters für Mannschaftskämpfe können durch Beschwerde angefochten werden.
Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Entscheidung beim Turnierleiter für Einzelwettkämpfe
einzureichen.
70. Beschwerdeinstanz ist der Turnierleiter für Einzelwettkämpfe
Über Beschwerden gegen Entscheidungen des Turnierleiters für Mannschaftskämpfe entscheidet der Turnierleiter für
Einzelwettkämpfe, sofern er nicht selbst als Schiedsrichter in 1.Stufe entschieden hat.
Beschwerden sind innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Eingang (Poststempel) zu entscheiden.
71. Entscheidungen des Turnierleiters für Einzelwettkämpfe können durch Berufung angefochten werden.
Berufung kann innerhalb von zwei Wochen nach Eingang (Poststempel) der Beschwerdeentscheidung beim
Turnierausschuss eingelegt werden. Berufungen sind stets fünffach schriftlich einzureichen. Werden erforderliche Kopien
auf Anforderung nicht unverzüglich nachgereicht, wird das Rechtsmittel unzulässig
72. .Berufungsinstanz ist der Turnierausschuss
Über Berufungen entscheidet der vom Verbandskongress gewählte Turnierausschuss letztinstanzlich.
Gegen seine Entscheidungen sind keine weiteren Rechtsmittel zulässig.
73. Bei der Entscheidung des Turnierausschusses sind die Entscheidungen der Vorinstanzen und die Stellungnahmen der
Beteiligten zu berücksichtigen.
74. Der Turnierausschuss kann zu einer mündlichen Verhandlung einladen.
Der Turnierausschuss kann gegebenenfalls Zeugen hören.
74a Ist ein Mitglied des Turnierausschusses selbst oder sein Verein an einem Streitfall direkt oder mittelbar beteiligt, so ist
es nicht berechtigt, an der Entscheidung mitzuwirken. An seine Stelle tritt eines der gewählten Ersatzmitglieder.
74b Berufungen sollten innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Eingang (Poststempel) entschieden werden.
75 Die Gebühren für die einzelnen Instanzen betragen:
Protest beim Turnierleiter für Mannschaftswettkämpfe: Für Mannschaften 50 Euro, für Einzelspieler 25 Euro
Beschwerde beim Turnierleiter für Einzelwettkämpfe: 100 Euro
Berufung beim Turnierausschuss: 200 Euro
Die Einzahlung der Gebühr erfolgt stets an den Turnierleiter für Mannschaftskämpfe.
Die Einzahlung der Gebühr ist innerhalb der zweiwöchigen Rechtsmittelfrist zu veranlassen, andernfalls gilt das
Rechtsmittel als nicht eingelegt. Die Gebühr wird zurückgezahlt, wenn dem Rechtsmittel stattgegeben wird.
F. Nenngebühren, Reuegelder, Fahrtkosten
76. Vom Vorstand festgesetzte Nenngebühren und Reuegelder sind in der Turnierausschreibung bekanntzugeben.
Das Reuegeld wird an Spieler bzw. Mannschaften zurückgezahlt, wenn sie die entsprechenden Wettkämpfe oder Turniere
ordnungsgemäß beendet haben.
Nenngebühren und verfallene Reuegelder fließen in die Kasse des HSV.
77. Reisende Spieler und Mannschaften tragen ihre Fahrtkosten grundsätzlich selbst.
78. Die Fahrtkosten der Hessenliga, der Verbandsligen und der Landesklassen einschließlich evtl. Stichkämpfe werden von
den beteiligten Vereinen zu gleichen Teilen getragen. Als Rechnungsgrundlage gilt ein Betrag von 0,60 EUR pro
Entfernungskilometer und Mannschaft.
78a. Die Fahrtkosten des Viererpokals auf Hessenebene werden von den in jeder Runde gegeneinander antretenden
Mannschaften zu gleichen Teilen getragen. Als Rechnungsgrundlage gilt ein Betrag von 0,30 EUR je Entfernungskilometer
und Mannschaft. Der Gastgeber hat dem Gast die Hälfte der Kosten zu erstatten.
78b. Der Entfernung wird mit einem hinreichend genauen und nachvollziehbaren Verfahren ermittelt (z. B. Routenplaner).
Die Entfernung bemißt sich nach der verkehrsüblichen Straßenwegstrecke von Ortsmitte zu Ortsmitte. Beträgt die
Entfernung weniger als 20 km, wird diese gleich 0 km gesetzt.
G. Generelle Bestimmungen
79. Die Bestimmungen der nachstehenden Ziffern der Turnierordnung des Verbandes sind für die Turnierordnungen der
Untergliederungen verbindlich: Ziffer 1-4, 10, 15, 16, 17a, 18, 19, 22, 28 (1. Absatz), 29, 52, 57, 60 (letzter Absatz), 61, 62, 68,
80 Absatz 2, 82-86.
80. Bei Verstößen gegen die Turnierordnung, z. B.:
a. Nicht rechtzeitige Abgaben von Meldungen zu Mannschaftsturnieren,
b. Nichtgestellung eines Wettkampfleiters (Schiedsrichters) zu Mannschaftswettkämpfen,
c. Fehlen von Nachweisen der Spielberechtigung (Ziffer 1 Absatz 3) bei Mannschaftswettkämpfen,
d. unvollständige oder nicht rechtzeitige Meldung von Spielergebnissen bei Mannschaftswettkämpfen,
kann der Turnierleiter eine Geldbuße bis zu 25,- EUR erheben.
Ungerechtfertigtes Nichtantreten einer Mannschaft wird mit einer Geldbuße von 50 EUR geahndet. Bei unberechtigtem
Fernbleiben ohne Benachrichtigung des Gegners erhöht sich die Buße um weitere 25 EUR, die nach Zahlungseingang
an den Gegner ausgezahlt werden. Auf Bezirksebene kann die Höhe dieser Beträge abweichend geregelt werden.
Wird die Buße auch nach einer Mahnung mit Fristsetzung nicht bis zum vom Turnierleiter gesetzten Termin bezahlt, so
kann der Turnierleiter die Betroffenen (Einzelspieler, Mannschaften oder ganze Vereine) bis zur Begleichung der
Forderungen sperren.
81. Bei Nichtantritt zu Einzelturnieren nach ordnungsgemäßer Anmeldung, die nicht vor Turnierbeginn widerrufen worden
ist, sowie bei einem Turnierabbruch wird der betreffende Spieler vom Turnierleiter für das jeweilige Turnier des nächsten
Jahres gesperrt. Bei einem solchen Verstoß im Meister- oder Meistervorturnier sperrt der Turnierleiter den betreffenden
Spieler für alle folgenden Einzelturniere auf HSV-Ebene bis einschließlich zur nächsten Hessischen Einzelmeisterschaft.
Der Turnierleiter kann auch Mannschaften bis zur Dauer von zwölf Monaten für alle Turniere sperren, wenn sie ohne
zwingende Gründe ein Turnier nicht ordnungsgemäß beenden.
Sollte ein Spieler oder eine Mannschaft für ein Nichtantreten oder einen Rücktritt höhere Gewalt geltend machen wollen, so
muß dies innerhalb einer Woche nach Eintreten des Verhinderungsgrundes geschehen, andernfalls ist der
Verhinderungsgrund nicht mehr zu berücksichtigen. Der Verhinderungsgrund ist durch Vorlage oder Angabe geeigneter
Beweismittel glaubhaft zu machen.
Darüber hinaus kann der zuständige Turnierleiter Einzelspieler und Mannschaften bis zur Dauer von zwölf Monaten für alle
Turniere sperren oder mit Punktabzügen belegen, wenn sie in grober Weise gegen die Spielordnung verstoßen oder sich
grob unsportlich verhalten (z. B. vorherige Absprache von Ergebnissen, Meldung von Strohmännern , wiederholter
Turnierabbruch).
H. Spielberechtigung, Meldewesen
82. Die Gesamt-Mitgliederliste des DSB wird von seiner Zentralen Paßstelle (ZPS) verwaltet. Aus ihr gehen die
Vereinsmitgliederlisten hervor, die die Angehörigkeit des Einzelnen zum Verein wiedergibt.
Anträge auf Änderungen jeglicher Art an der Mitgliederliste müssen an die Spielerpaßstelle des HSV gestellt werden.
Der Verband stellt Antragsformulare zur Verfügung, deren Verwendung angeraten wird. Antragsteller ist immer der
zuständige Verein. Der Antrag muß die in Paragraph 4 der Geschäftsordnung der Spielerpaßstelle geforderten Angaben
enthalten.
83. Neuausstellungen von Spielberechtigungen können jederzeit über die Spielerpaßstelle des HSV bei der ZPS
beantragt werden. Die Spielerpaßstelle des HSV erteilt bis zur Herausgabe der nächsten DSB- Mitgliederliste vorläufige
Spielberechtigungen.
Anträge auf Umschreibungen von Spielberechtigungen (Vereinswechsel) können nur bis zum 30. Juni erfolgen.
Der Leiter der Spielerpaßstelle genehmigt in begründeten Fällen Ausnahmen hiervon. Ein solcher Fall liegt vor, wenn
der wechselnde Spieler in der die vorläufige Spielberechtigung betreffenden Saison bei seinem bisherigen Verein weder
aufgestellt war, noch für diesen Verein gespielt hat. Voraussetzung ist ferner, dass der bisherige Verein mit dem Wechsel
der aktiven Mitgliedschaft einverstanden ist. Wenn ein Spieler in der die vorläufige Spielberechtigung betreffenden
Saison bereits für seinen bisherigen Verein aufgestellt war, kann nur der Turnierausschuß in besonders zu
begründenden Fällen Ausnahmen genehmigen.
Sollte sich herausstellen, dass eine vorläufige Spielberechtigung zu Unrecht erteilt wurde, hat der Verein die sich
daraus ergebenden Konsequenzen gemäß Ziffer 19 der Turnierordnung zu tragen.
Die Spielberechtigung für den bisherigen Verein endet mit dem Ablauf des alten Spieljahrs, die Spielberechtigung für
den neuen Verein beginnt erst mit dem folgenden Spieljahr.
84. Will ein Spieler für einen anderen als den bisherigen Verein seine offiziellen Wettkämpfe bestreiten (Wechsel der
Spielberechtigung), muß er das dem bisherigen Verein gegenüber bis zum 1. Juni schriftlich erklären. Der neue Verein
muß beim bisherigen Verein die Zustimmung einholen. Der bisherige Verein erteilt die Zustimmung formlos schriftlich.
Der neue Verein sendet der Spielerpaßstelle des HSV
1 einen Antrag auf Ausstellung einer Spielberechtigung und
2 die vom bisherigen Verein übersandte formlose schriftliche Zustimmung zum Vereinswechsel.
Die Verweigerung der Freigabe wegen Überschreitung der Anzeige der Wechselabsicht bis zum 1. Juni ist dem neuen
Verein innerhalb von zwei Wochen, gerechnet vom Datum des Poststempels der Anforderung ab, mitzuteilen.
Gleichzeitig ist in diesem Fall die Begründung der Freigabeverweigerung an den Turnierausschuß des HSV zu senden,
der über die Berechtigung der Verweigerung endgültig entscheidet.
Kommt der bisherige Verein seiner Verpflichtung nicht innerhalb von drei Wochen nach, meldet dies der neue Verein
unter Beifügung einer Kopie der schriftlichen Anforderung der Zustimmung der Spielerpaßstelle des HSV. Die
Spielerpaßstelle erklärt die bisherige Spielberechtigung für ungültig und veranlaßt die Ausstellung einer neuen.
Gleichzeitig meldet die Spielerpaßstelle den Vorgang dem zuständigen Turnierleiter für Mannschaftskämpfe, der gegen
den bisherigen Verein in Hessen nach Ziffer 80 vorgehen kann.
85. Nach Beendigung der Mitgliedschaft eines Spielers hat der bisherige Verein dies bis spätestens 30. Juni der
HSV-Spielerpaßstelle schriftlich anzuzeigen
Löschungen von Mitglieder- und Vereinsdatensätzen sind außer per 30. Juni auch per 31. Dezember eines Jahres
zulässig, wenn sie
- zur Bereinigung der Datenbanken beitragen
- die Spielerpaßstelle sicher ist, dass nicht gegen den Passus ,,Doppelspiel´´ verstoßen wird.
Die Verantwortung für die Löschung liegt ausschließlich bei der HSV-Spielerpaßstelle.
86. Die Originalspielberechtigungen (Ziffer 1 Absatz 3) bleiben in Verwahrung des zuständigen Vereins. Für
Einzelmeisterschaften und Lehrgänge ist dem Spieler eine Kopie zu erteilen.
Wird eine vorläufige Spielberechtigung von der Spielerpaßstelle des HSV oder von einem HSV-Turnierleiter
angefordert, ist sie innerhalb von zehn Tagen einzusenden.
87. Gestrichen.
Anhang Änderungen gegenüber der letzten Fassung
Gegenüber der letzten Fassung der Turnierordnung (Handbuch 2000/01) sind folgende Änderungen durchgeführt worden:
- 16.09.2000: Ziff.8 (die Damen betreffend), Ziff. 21, Absatz 2; Ziffer 28, Absatz 2; Ziff. 47a,b,c; Ziff. 51c,
- 17.02.2001: Ziff. 1 (die Damen betreffend); Ziff.83, Absatz 3;
- 1.09.2001: Ziff 44a, Ziff 59a, Ziff.64-75, 78, 78a, 80 (u.a. Umstellung auf Euro)
- 26.01.2002: Ziff. 61,62,63
- 10.04.2002: Ziff. 52 (Alkohol betreffend)
- 14.09.2002: Ziff. 20, Ziff. 44, Ziff. 61
- 25.01.2003: Ziff. 75 wurde für Einzelspieler der Betrag von 25 EUR festgelegt.
- Mai 2003: Ziff. 10-13 und Ziff. 61 (Absatz bezüglich Anhang D wieder eingefügt)
- 06.02.2004: Ziff. 78a und 78b (Änderung des Betrages, Streichung der Bahnkilometer), 78c neu eingefügt. Ziff. 61
(Streichung der Ergebnismeldung), Ziff. 63 neu eingefügt (Ergebnismeldung). Ziff. 51c gestrichen und Ziff. 5 angepaßt
(Senioren-Pokalturnier für Bezirksmannschaften). Änderung Ziff. 30 (Reduzierung auf 13 Runden an zwei Tagen).
Frauenschach: Streichung 51a-51c, Einfügung 50;
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- 16.09.2006 B I Ziffern 6-9 geändert (Hesesnemeisterschaft) und B XIII (Seniorenmeisterschaft) geändert
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