3. Änderung der Aussetzung des Ligabetrieb am 13.03.2020
Liebe Schachfreunde,
die für den Mai terminierten Spieltermine der 8. und 9. Runde für die Hessenliga, die Verbandsligen und die Landesklassen werden hiermit abgesagt. Neue Termine werden erstmal nicht festgelegt.
Wie es mit den Mannschaftskämpfen weitergeht, wird in dem erw. Präsidium besprochen. Hiermit sind ausdrücklich die Vereine aufgerufen, Vorschläge einzubringen. Bitte dies bis zum 1.5.2020 an den Turnierleiter für Mannschaften senden.
Begründung
1. Aufgrund von Rückmeldungen ergibt sich die Situation, daß es eine Anzahl von Vereinen gibt, die zu den angesetzten Terminen kein Spiellokal haben, bzw. deren Verfügbarkeit sehr unsicher ist. Auch ist das Ausweichen auf andere Räumlichkeiten nicht möglich.
Damit ergibt sich die Lage, daß ein geordneter landesweiter Spielbetrieb an den geplanten Terminen mit großer Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein wird. Und dies unabhängig davon, wie zu dem Zeitpunkt die tatsächliche rechtliche Lage sein wird.
Nach der TO ergibt sich, daß vor der letzten Runde alle verschobenen Kämpfe gespielt sein müssen. Also wäre damit ein teilweises Nachholen von verschobenen Wettkämpfen nicht möglich.
2. Selbst wenn zu dem angesetzten Spieltermin die Räumlichkeiten zur Verfügung stehen sollten, ist nicht davon auszugehen, daß sich an dem bestehenden Abstandsgebot noch an den allgemeinen Handlungsempfehlungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in den nächsten drei Wochen etwas ändern wird (z. B. "Bleiben Sie, so oft es geht, zu Hause. Vermeiden Sie insbesondere die persönlichen Begegnungen mit älteren oder chronisch kranken Menschen zu deren Schutz."). Von daher sind weitere Gründe gegeben, der diesen Termin nicht durchführbar erscheinen läßt.
3. Desweiteren haben div. Vereine gesundheitliche Bedenken geäußert. Es erscheint durchaus angemessen, den von Vereinen vorgetragenen gesundheitlichen Bedenken Rechnung zu tragen. So hat das Land Hessen Lehrkräfte, die älter als 60 Jahre sind, als Risikogruppe definiert und von dem Schulunterricht weiterhin befreit (Sechste Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus).
4. Eine neue Festlegung von Terminen ist aufgrund der weiterhin sehr dynamischen Situation nicht zielführend. Auch muß berücksichtigt werden, wie es mit dem Spielbetrieb in den übergeordneten Ligen weitergeht, weil dies direkte Auswirkung auf den HSV hat Hier gibt es Stand heute (26.04.2020) noch keine klare Festlegung.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann gemäß Ziff. 93 - 100 der TO innerhalb von zwei Wochen bei dem Turnierausschuß Berufung eingelegt werden. Berufungen sind stets fünffach schriftlich beim Vorsitzenden des Turnierausschusses einzulegen. Die Gebühr beträgt 200 EUR. Die Einzahlung der Gebühr erfolgt stets auf das Konto des Hessischen Schachverbandes. Die Einzahlung der Gebühr ist innerhalb der zweiwöchigen Rechtsmittelfrist zu veranlassen, andernfalls gilt das Rechtsmittel als nicht eingelegt. Die Gebühr wird zurückgezahlt, wenn dem Rechtsmittel stattgegeben wird.
A. Filmann
komm. TLfM
Bruchköbel, 2020-04-26
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