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Turnierordnung 4er-Pokal 2020

erstellt von Andreas Filmann zuletzt verändert: 05.01.2020 13:03

B VII Mannschaftspokal

44. 1Die Pokal-Mannschaftsmeisterschaft wird mit 4er-Vereinsmannschaften jährlich im KO-System im Zeitraum vom 15.06. bis 31.08. ausgetragen. 2Meldeschluss für die Nennung der teilnehmenden Mannschaften, bzw. für die Bestätigung der Teilnahme durch die vorberechtigten Mannschaften ist jeweils der 31.05.

3Auf Landesebene beteiligen sich 32 Mannschaften, sollten es aufgrund einer höheren Anzahl an Vorqualifizierten mehr als 32 Mannschaften sein, wird zwischen 1. und 2. Runde eine Zwischenrunde gespielt, um die Zahl zur Runde 2 auf 16 zu reduzieren. 4Sie setzen sich wie folgt zusammen:

-        Je 2 Vertreter jedes Bezirkes, die auf Bezirksebene ermittelt werden,

-        der Titelverteidiger des Vorjahres,

-        die hessischen Mannschaften der 1. und 2. Bundesliga, der Oberliga (Spielklassenzuordnung der ablaufenden Saison) und der neue Hessenligameister.

5Die übrigen Mannschaftsplätze werden durch Freiplätze vergeben.

6Jeder Verein kann eine oder mehrere Mannschaften melden. 7Mehrere Mannschaften eines Vereins müssen durch eine Rangzahl als höhere und niedrigere Mannschaften gekennzeichnet sein.

8Die Runden werden dezentral ausgespielt, wobei bei den ausgelosten Paarungen der ersten beiden Runde die klassenniedrigere Mannschaft Heimrecht hat. 9In den ersten beiden Runden sollten keine Mannschaften aus dem gleichen Bezirk gegeneinander gelost werden. 10Die Auslosung ist öffentlich vorzunehmen.

11Die Mannschaften bestehen aus bis zu 14 Spielern, die in beliebiger Reihenfolge eingesetzt werden können. 12Die Siegermannschaft der 1. Runde meldet mit dem Spielbericht in Textform das Kontingent der bis zu 14 Spieler der Mannschaft, das aus den in der 1. Runde auf dem Spielbericht genannten Spielern und aus bis zu 10 weiteren Spielern besteht.

13Ein Spieler kann nur in einer Mannschaft gemeldet, bzw. eingesetzt werden. 14Bei einem Doppeleinsatz bzw. einer Doppelnennung gilt er für die jeweils rangniedere Mannschaft als nicht spielberechtigt (Ziff. 23).

45. 1Für die Durchführung gelten Ziff. 22,23, 24, 25 mit folgenden Abweichungen:

-          Ziff. 24: Die Spiele bedürfen bei einem Vorziehen nicht der Erlaubnis des Turnierleiters, sofern alle Beteiligten (beide Vereine, der Schiedsrichter und ggf. der Pressewart) informiert sind. 2Der Turnierleiter ist von beiden Vereinen mindestens 3 Tage vorher in Textform zu informieren.

-          Ziff. 25: Die Frist reduziert sich von 4 Wochen auf 1 Woche.

46. 1Eine Mannschaft, die  nicht antritt, wird mit einer Geldbuße nach Ziffer 106 bestraft.

47. 1Die in den Paarungen zuerst genannte bzw. die in den örtlichen Auslosungen zuerst gezogene Mannschaft spielt an den Brettern 2 und 3, die zweitgenannte bzw. dazu geloste Mannschaft an den Brettern 1 und 4 mit den weißen Steinen.

2Bei unentschiedenem Ausgang eines Wettkampfes entscheidet die „Berliner Wertung“: 1. Brett = 4 Punkte, 2. Brett = 3. Punkte, 3. Brett = 2 Punkte, 4. Brett = 1 Punkt. 3Besteht auch danach Gleichstand, wird jeweils ein einrundiger Blitzwettkampf (Bedenkzeit 5 Minuten) im Farbwechsel und mit unveränderter Mannschaftsaufstellung bis zur Entscheidung gespielt. 4Zusatzwertungen werden bei den Blitzwettkämpfen nicht vorgenommen. 5 Für Partien unter Beteiligung von Spielern des Deutschen Blinden-Schachbundes treten an Stelle der Blitzpartien Schnellschachpartien.

48. 1Der hessische Pokalmeister spielt auf DSB-Ebene weiter.

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