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Rahmenterminplan - Start- und Bußgelder

erstellt von Stefan Overbeck zuletzt verändert: 02.01.2018 23:27
Übersicht Turniere mit Start- und Bußgeldern (Sanktionen)

Am Samstag, den 14.12.2013 hat das geschäftsführende Präsidium in Frankfurt getagt. Eine Aufgabe dieses Gremiums ist gemäß Turnierordnung die Festlegung der Höhe von Start- und Bußgeldern.

Turnier Startgeld bei Überweisung zum Meldetermin Startgeld bei Barzahlung vor Ort Termin
Einzelmeisterschaft Meisterturnier
40,- EUR 60,- EUR
09.05.2018 - 13.05.2018
Einzelmeisterschaft A / B
30,- EUR 40,- EUR 10.05.2018 - 13.05.2018




Hessische Schnellschachmeisterschaft 20,- EUR 20,- EUR 09.06.2018 +
10.06.2018
Blitzeinzelmeisterschaft - 5,- EUR 30.06.2018
Blitzmannschaftsmeisterschaft - 20,- EUR 04.03.2018




Kongress - - 25.03.2018
Einzelpokal „Goldener Springer“ 25,- EUR 35,- EUR

05.01.2018 -
07.01.2018

 

Verstoß gegen die Turnierordnung Sanktion
Nicht rechtzeitige vollständige Abgaben von Meldungen zu Mannschaftsturnieren 0,- EUR bis 50,- EUR
Nichtgestellung eines Wettkampfleiters (Schiedsrichters) zu Mannschaftswettkämpfen

1. Vorfall: 0,-EUR Verwarnung

Ab. 2. Vorfall: 30,-EUR

Fehlen von Nachweisen der Spielberechtigung (Ziffer 1 Absatz 3) bei Mannschaftswettkämpfen 0,- bis 50,- EUR
Verstoß gegen Ziff. 111 der Turnierordnung
0,- EUR
Nichtantritt ohne rechtzeitige Absage bei der Blitzmannschaftsmeisterschaft 50,- EUR
unvollständige oder nicht rechtzeitige Meldung von Spielergebnissen bei Mannschaftswettkämpfen 0,- EUR bis 50,- EUR

 

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