Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

Sektionen

Personal tools
Sie sind hier: Startseite / Ordnungen / Schiedsrichterordnung

Schiedsrichterordnung

erstellt von Andreas Filmann zuletzt verändert: 11.01.2018 22:37

1. Zweck der Ordnung
Die Schiedsrichterordnung regelt sämtliche Aufgaben des Schiedsrichterwesens im Bereich des HSV.

2. Verantwortliches Gremium des Schiedsrichterwesens
2.1. Verantwortlich für das Schiedsrichterwesen ist die Schiedsrichterkommission.

2.1.1. Die Schiedsrichterkommission setzt sich zusammen aus:
   a. dem Referenten für Ausbildung als Vorsitzenden
   b. dem Beauftragten für die Schiedsrichterausbildung im HSV, der für die Organisation von Schiedsrichterlehrgängen verantwortlich zeichnet. Ihm obliegt die Auswertung der Kurse und der unmittelbare Kontakt mit dem Schiedsrichter-Obmann des DSB zur Weiterleitung der Lehrgangsdaten an die Schiedsrichter-Datei des DSB. Er koordiniert außerdem den Einsatz der Referenten in den jeweiligen Lehrgängen, koordiniert die Termingestaltung und veröffentlicht die Lehrgangsdaten so zeitnah wie möglich auf der Homepage des HSV.
c. den Referenten der Schiedsrichter-Lehrgänge des HSV

2.1.2 Die Schiedsrichterkommission tagt einmal jährlich und bei Bedarf.

2.2. Vorsitzender der SR-Kommission ist der Referent für Ausbildung, ansonsten der Beauftragte für die Schiedsrichter-Ausbildung des HSV. Der Vorsitzende der SR-Kommission lädt zu Sitzungen ein. An den Sitzungen der SR-Kommission können Gäste ohne Stimmrecht teilnehmen.

2.3 Die Schiedsrichter-Kommission fasst Beschlüsse zu den sie betreffenden Sachfragen (vgl. 2.4) mit einfacher Mehrheit. Diese Abstimmungsprozesse können auch im Umlaufverfahren oder per E-Mail erfolgen. Die Initiative liegt beim Vorsitzenden der Schiedsrichter-Kommission.

3. Schiedsrichtereinsatz im Bereich des HSV
3.1. Meisterschafts-, Pokal- und Aufstiegsspiele sowie Repräsentativspiele müssen von Schiedsrichtern mit entsprechender gültiger Lizenz geleitet werden.

3.2. Grundlage der Tätigkeit der Schiedsrichter sind die Satzung und Ordnungen des DSB und des HSV

3.3. Das für den Schiedsrichtereinsatz zuständige Schiedsrichterkommissionsmitglied setzt Schiedsrichter mit entsprechender Lizenzstufe zu Spielen ein, wo dies notwendig ist.

3.4. Jeder Verein benennt pro Mannschaft in den Spielklassen des HSV – Hessenliga, Verbandsligen, Landesklassen – einen lizenzierten Schiedsrichter. Mehrfachnennungen sind möglich. In den Klassen des HSV sollten möglichst Regionale Schiedsrichter zum Einsatz kommen. Steht kein Regionaler Schiedsrichter zur Verfügung, kann auch ein lizenzierter Verbandsschiedsrichter als Schiedsrichter eingesetzt werden.


4. Aufgaben der Schiedsrichter
4.1. Die Aufgaben der Schiedsrichter sind in den internationalen Schachregeln mit ihren Anhängen sowie den Ordnungen des DSB und des HSV festgelegt.

4.2. Aufgaben und Pflichten sind in der Bundesschiedsrichterordnung niedergelegt. Der Schiedsrichter hat zum Erhalt seiner Lizenz an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen, die die Schiedsrichterkommission gemäß den Ausbildungsrichtlinien der Bundesschiedsrichterordnung anbietet.

5. Strafen
5.1. Bei Verstößen gegen die Aufgaben des Schiedsrichters können Strafen durch die Schiedsrichterkommission ausgesprochen werden.

5.2. Folgende Strafen können ausgesprochen werden:
   a. Verweis bzw. Tadel
   b. Außerordentliche Fortbildung
   c. Sperre
   d. Rückstufung
   e. Ausschluss vom Schiedsrichterwesen
Die obig aufgeführten Maßnahmen werden, falls notwendig, in Absprache mit dem DSB durchgeführt.

5.3 Verstöße die geahndet werden sind u.a.:
   a. Nichterscheinen zu Spielen, zu denen Schiedsrichter / innen delegiert wurden.
   b. Unkorrektes Verhalten als Schiedsrichter während des Spiels.
   c. Verstöße gegen die formalen Richtlinien eines Schiedsrichters während eines Spieles.

6. Rahmenrichtlinien für die Schiedsrichterausbildung im DSB und im HSV
6.1. Für die Ausbildung von Schiedsrichtern geben die vom DSB vorgelegten aktuellsten Rahmenrichtlinien den jeweils gültigen Ausbildungsgang vor.

6.2 Die Rahmenrichtlinien des DSB sehen eine Mehrstufigkeit im Rahmen der Schiedsrichterausbildung vor, die sich wie folgt unterteilt:

6.3. Der HSV ist zuständig für die Aus- und Fortbildung von:
   a. Verbandsschiedsrichtern
   b. Regionalen Schiedsrichtern
Der DSB ist zuständig für die Ausbildung von
   a. Nationalen Schiedsrichtern

6.3.1. Die Aus- und Fortbildung ist kostenpflichtig. Die Höhe der Lehrgangsgebühr wird von der Schiedsrichterkommission in Absprache mit dem geschäftsführenden Vorstand festgelegt

6.3.2. Turniere, die zur Elo-Auswertung vorgesehen sind, setzen die Lizenzierung aller eingesetzten Schiedsrichter über den DSB bei der Fide voraus.

6.4 Schiedsrichter-Lizenzen werden durch den DSB seit Frühjahr 2014 nur noch für Regionale Schiedsrichter und Nationale Schiedsrichter, Fide Arbiter und International Arbiter verwaltet.

6.4.1 Der HSV bietet für den eigenen und von den Bezirken verwalteten Spielbetrieb Aus- und Fortbildungslehrgänge für Verbandsschiedsrichter als Einstiegsstufe an. Interessenten können die Ausbildung als Schiedsrichter auch mit der Lizenzstufe Regionaler Schiedsrichter beginnen.

6.4.2 Die Referenten der Lehrgänge sind mindestens Nationale Schiedsrichter und verfügen über ein gültiges Ausbildungszertifikat des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB).

6.4.3 Vom HSV organisierte Aus- und Fortbildungslehrgänge für Verbandsschiedsrichter und Regionale Schiedsrichter des HSV können gemeinsam veranstaltet werden. Diese Lehrgänge finden bei mindestens 10 Teilnehmern garantiert statt und sollen nicht mehr als 20 Teilnehmer umfassen. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, entscheidet der jeweilige Referent darüber, ob der Kurs entfällt oder nicht.

Die Ausbildungslehrgänge umfassen 20 Unterrichtseinheiten (UE) mit folgenden Inhalten:

    Regelkunde, Fide-Regeln         7 UE
    Turnierorganisation, Turniersysteme   2 UE
    Turnierordnungen, Verfahrensfragen    3 UE
    Fälle aus der Praxis, Erfahrungsaustausch    4 UE
    Problem Ergebnismanipulation        1 UE
    Handhabung elektronischer Schachuhren    1 UE
    Prüfung und Besprechung            2 UE

Bei Fortbildungslehrgängen kann dann auf die Prüfung verzichtet werden, wenn sie beim letzten Kurs der gleichen Lizenzstufe mit Erfolg absolviert wurde. Sie ist nur alle zehn Jahre erforderlich.

6.4.4 Verbandsschiedsrichter müssen das 14. Lebensjahr vollendet haben, Regionale Schiedsrichter gemäß Ausbildungsordnung des DSB das 16. Lebensjahr.

6.4.5 Die Lizenzstufe Verbandsschiedsrichter setzt das Bestehen einer schriftlichen Prüfung voraus, die eine Dauer von 60 Minuten umfasst. Hierfür ist ein Ergebnis von mindestens 75% der erreichbaren Punkte erforderlich. Als Unterlagen dürfen die Fide-Regeln und die im Lehrgang behandelten Turnierordnungen während der Prüfung benutzt werden. In Zweifelsfällen ist nach Ermessen des jeweiligen Referenten eine mündliche Ergänzungsprüfung möglich.
Die Lizenzstufe Regionaler Schiedsrichter setzt das Bestehen einer schriftlichen Prüfung voraus, die eine Dauer von 60 Minuten umfasst. Hierfür ist ein Ergebnis von mindestens 80% der erreichbaren Punkte erforderlich. Unterlagen dürfen während der Prüfung nicht benutzt werden. In Zweifelsfällen ist nach Ermessen des jeweiligen Referenten eine mündliche Ergänzungsprüfung möglich.
Wird die Prüfung zur Lizenzstufe Regionaler Schiedsrichter nicht bestanden, erteilt der vor Ort verantwortliche Lehrgangsreferent dann die Lizenzstufe Verbandsschiedsrichter, wenn das schriftliche Prüfungsergebnis einem für die Verbandsschiedsrichterlizenz vorausgesetzten Resultat entspricht.

6.4.6 Die Referenten der jeweiligen Lehrgänge stellen den Teilnehmern, die erfolgreich an einem Aus- oder Fortbildungslehrgang der Stufe Verbandsschiedsrichter teilgenommen haben, vor Ort eine entsprechende Bescheinigung aus. Sie enthält kein Lichtbild und wird von den Referenten persönlich unterschrieben. Aus der Bescheinigung gehen Lizenzstufe und –gültigkeit sowie Ort und Datum des besuchten Lehrgangs hervor.

6.4.7 Verbandsschiedsrichterlizenzen werden den betreffenden Personen durch entsprechende Einträge in der Mivis-Datenbank zugeordnet. Dies geschieht durch die Übermittlung der die Lizenzstufe Verbandsschiedsrichter betreffenden Lehrgangsdaten an den Leiter der Spielerpassstelle durch den Beauftragten für die Schiedsrichterausbildung im HSV.

6.4.8 Die Verbandsschiedsrichterlizenzen werden vom Beauftragten für die Schiedsrichterausbildung im HSV im Rahmen einer Datei verwaltet und an entsprechend autorisierte Verbandsschiedsrichter auf der Landes- oder Bezirksebene zur Information und Lizenzprüfung weitergeleitet

6.4.9 Regionale Schiedsrichter erhalten einen Schiedsrichterausweis mit Lichtbild durch den DSB. Hierfür muss rechtzeitig vor dem Lehrgang ein Foto in einem durch den DSB vorgegebenen Dateiformat an den Beauftragten für die Schiedsrichterausbildung des HSV versandt werden.

6.4.10 Fide Arbiter und International Arbiter

Nationale Schiedsrichter, die die Voraussetzungen der Fide erfüllen und durch mehrjährige Praxis ihre Fähigkeiten bewiesen haben, können von der DSB-Schiedsrichterkommission als der Fide als Kandidaten für den Titel des Fide Arbiters oder eines International Arbiters vorgeschlagen werden. Näheres regelt die Ausbildungsordnung für die Schiedsrichterausbildung des Deutschen Schachbundes.

7. Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt am 2. Oktober 2014 in Kraft.

Anhang
Die Schiedsrichterordnung wurde am 20.09.2014 in Frankfurt am Main verabschiedet.

Artikelaktionen

This is WhiteBlack Plone Theme