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Corona und Saison 2022/23

erstellt von Andreas Filmann zuletzt verändert: 08.09.2022 13:07

Das erweiterte Präsidium hat bzgl. dem Hygienekonzept für die kommende Saison die Entscheidung getroffen, daß das bisherige Konzept aufgehoben ist. Bei sich veränderten Lagen kann es aber durchaus zu einer neuen Einschätzungen kommen.

Es wird aber Explizit, so das erw. Präsidium, auf die geltende Corona-Verordnung des Landes Hessen referenziert (https://www.hessen.de/handeln/corona-in-hessen).

Insbesondere, so das erw. Präsidium, wird auf § 1 der Verordnung und deren sorgfältigen Beachtung hingewiesen:

§ 1 Eigenverantwortliches Handeln in der Pandemie

(1) Jede Person ist angehalten, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt. Die allgemeinen Empfehlungen zu Hygiene und Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere in Innenräumen und in Gedrängesituationen, sollen eigenverantwortlich und situationsangepasst berücksichtigt werden. Bei persönlichen Begegnungen mit Menschen, für die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht, ist besondere Vorsicht walten zu lassen; eine vorsorgliche Testung wird empfohlen.

(2) Bei privaten Zusammenkünften wird empfohlen, die räumlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen und angemessene Hygienemaßnahmen zum Schutz der Teilnehmenden zu treffen. In geschlossenen Räumen ist auf eine angemessene und regelmäßige Belüftung zu achten.

(3) Bei akuten Atemwegssymptomen sollen persönliche Begegnungen mit Angehörigen anderer Haushalte bis zu einer Abklärung der Ursachen möglichst vermieden werden.

(4) Personen, die mit einer mit dem SARS-CoV-2-Virus infizierten Person in einem Haushalt leben, sollen persönliche Begegnungen mit Angehörigen anderer Haushalte für einen Zeitraum von mindestens fünf Tagen reduzieren, insbesondere, wenn sie über keinen ausreichenden Immunstatus aufgrund Impfung oder Genesung verfügen; eine tägliche Testung wird empfohlen. Gleiches gilt für sonstige enge Kontaktpersonen infizierter Personen.

 

Ebenso ist verdient dieser Passus der Turnierordnung Beachtung:

Ziff. 76 Satz 3: Das Spiellokal muss eine ausreichende Größe haben sowie gut belüftet und ggf. ausreichend beheizt sein.

Der jeweilige Wettkampfleiter hat die Einhaltung der Vorschriften durchzusetzen

Weiterhin hat das erw. Präsidium explizit festgestellt, daß lokale verschärfende Vorschriften von Behörden (bzw. andere Bundesländer wie Bayern und Rheinland-Pfalz) oder Betreiber einer Sportstätte auch gelten. Diese sind ggf. von der Heimmannschaft der Gastmannschaft rechtzeitig mitzuteilen.

Hinweis: Die aktuelle Corona-Verordnung ist bis zum 11.9.2022 befristet. Stand Heute (8.9.2022) auf der Homepage des Landes Hessen nicht zu entnehmen, wie nach dem 11.9.2022 weiter geht.

A. Filmann
TLfM, HSV

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